Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §253 BAO §300 Abs1 BAO §307 Abs1VwRallg BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 253 gültig von 19.04.1980 bis 19.04.1980 aufgehobe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §261 Abs2 BAO §307 Abs1 BAO §307 Abs3 BAO § 261 heute BAO § 261 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 261 gültig von 01.01.2014 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §261 Abs2 BAO §307 Abs1 BAO §307 Abs3 VwGG §33 Abs1 VwGG §42 Abs2 VwGG §42 Abs3 VwGG §62 Abs1VwRallg BAO § 261 heute BAO § 261 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2 BAO §261 Abs2 BAO §303 Abs1 BAO §307 Abs1 BAO §307 Abs3 VwGG §15 Abs3 VwGG §33 Abs1 VwGG §42 Abs2 Z1 VwGG §42 Abs3 VwGG §62 Abs1VwRallg AVG § 39 heute AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 4. August 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Revisionswerbers für das Streitjahr 2009 mit 2.605.122,52 € fest. 2 Die dagegen erhobene Berufung des Revisionswerbers wies der unabhängige Finanzsenat mit Bescheid vom 20. März 2012 ab. 3 Mit Erkenntnis vom 28. Oktober 2014, 2012/13/0053, hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des unabhängigen Finanzsenats vom 20. März 2012, soweit er die Einkommensteuer 2009 betraf, wegen Rechtsw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO § 289 heute BAO § 289 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 289 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;LAO Krnt 1991 §232 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;LAO Krnt 1991 §232 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273; BAO §299; BAO §307 Abs1; BAO §307 Abs3; VwGG §42 Abs3; BAO § 273 heute BAO § 273 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 273 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243; BAO §250 Abs1; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §92;VwRallg; BAO § 243 heute BAO § 243 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 243 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.201... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde u.a. die Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 11. Oktober 2004, womit die Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 wieder aufgenommen wurden, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde unter Verweis auf ihre Berufungsentscheidung vom 13. Februar 2004, womit über Berufung der Beschwerdeführerin die die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 verfügenden Besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243; BAO §303 Abs4; BAO §307 Abs1;VwRallg; BAO § 243 heute BAO § 243 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 243 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2013 zuletz... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden KG handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der T. GmbH (errichtende Umwandlung nach § 5 UmwG, Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch am 21. Februar 2004), die den Betrieb des Gewerbes der Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere für die Reise- und Touristikbranche, zum Unternehmensgegenstand hatte. Streitpunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden die - im Gefolge abgabenbehördlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2000, 95/14/0145, VwSlg. 7.526 F/2000, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen einen auf § 299 Abs. 1 lit. c BAO gestützten Aufhebungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich betreffend Einkommensteuer 1989 als unbegründet abgewiesen. Im damals angefochtenen Aufhebungsbescheid vom 17. Februar 1995 wurde dem Finan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; BAO § 307 heute BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer für das Jahr 2001 zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. März 2005 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2001 gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ - ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 14. März 2005 - einen Einkommensteuerbescheid 2001. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde Unklarheit geschaffen, indem der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid im
Kopf: gleich bezeichnet wurden (nämlich als "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2001" ) und in der Rechtsmittelbelehrung sowohl des Wiederaufnahmebescheides als auch des Sachbescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0142 E 17. November 2004 RS 11
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und i... mehr lesen...
Im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO am 26. März 2003 neue Sachbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000. Im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO am 26. März 2003 neue Sachbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: BAO §119 Abs1; BAO §303 Abs4; BAO §307 Abs1; EStG 1988 §18 Abs1 Z2; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2; EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs4;LiebhabereiV §1 Abs2 Z1;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3;Liebhaberei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0238 E 25. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner neu hervorgekommenen Tatsa... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im deutschen Vereinsregister eingetragenen Verein, für den im Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 21. Dezember 1998 der Betriebsgegenstand bzw. die Art der Tätigkeit mit "Jugend- und Ferienheim" angegeben wird. Unter Tz. 13 des Prüfungsberichtes wird zur Umsatzsteuer ausgeführt, die von den Teilnehmern an so genannten "Freizeiten" geleisteten Aufenthaltsbeiträge seien vom Beschwerdeführer bisher dem ermäßigten Umsatzsteuersat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0038 E 22. Mai 1990 VwSlg 6498 F/1990 RS 2 Stammrechtssatz Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038). ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, die einen Gebrauchtwagenhandel betreibt, brachte gegen die - im Anschluss an eine Buch- und Betriebsprüfung ergangenen - Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998), Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998 sowie Umsatzsteuer 1999, Körperschaftsteuervorauszahlungen 2000, Kapitalertragsteuer 1996 bis 1998 und Normverbrauchsabgabe 1998 mit Eingabe vom 2. November 2000 Berufung ein. In der Berufung g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Ein im wieder aufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid kann nicht erfolgreich mit der
Begründung: angefochten werden, der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid sei rechtswidrig (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004140108.X06 ... mehr lesen...