RS Vwgh 2000/8/2 97/13/0196

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Veröffentlicht am 02.08.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;
BAO §93 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0197 97/13/0198

Rechtssatz

Eines gesonderten Bescheidspruches über die Aufhebung des das wieder aufgenommene Verfahren zuvor abschließenden Bescheides bedarf es nicht (Hinweis E 24.11.1998, 93/14/0151; E 11.7.1995, 91/13/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130196.X03

Im RIS seit

30.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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