RS Vwgh 1995/7/11 91/13/0145

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Veröffentlicht am 11.07.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Den verba legalia des § 307 Abs 1 BAO "unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides" ist nicht der normative Gehalt beizumessen, es solle jeweils neben dem Wiederaufnahmebescheid (und dem neuen Sachbescheid) ein weiterer, selbständiger, die Aufhebung des alten Sachbescheides aussprechender Bescheid ergehen. Diese Aufhebung des jeweils früheren Sachbescheides ist nämlich bereits durch die Verfügung der Wiederaufnahme bewirkt (Hinweis B 24.6.1959, 1166/58).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991130145.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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