RS Vwgh 1998/11/24 93/14/0151

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;
BAO §93 Abs2;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme eines Verfahrens führt als solche als ausschließlich kassatorische Entscheidung zur gänzlichen Beseitigung des Bescheides, der das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß gebracht hat (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 2958). Eines diesbezüglich gesonderten Bescheidspruches im Wiederaufnahmebescheid bedarf es daher nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140151.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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