Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1; VwGG §42 Abs3; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198; BAO §209a Abs2; BAO §295 Abs1; BAO §302 Abs1; BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 209a heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1; BAO §303 Abs4;VwRallg; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geänder... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde zum einen die am 5. August 2005 beim Finanzamt eingelangte (mit "18.1.2005" datierte) Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 vom 22. Dezember 2004 als verspätet und unzulässig zurückgewiesen. Zum anderen wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den gemäß § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 als unbegründet abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde zum einen die am 5. August 200... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274 idF 2002/I/097;BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich, dass der Beschwerdeführer gegen den nachträglich gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 1996 eine Berufung vom 27. Jänner 1998 eingebracht hatte, über die bei Erlassung des geänderten Bescheides am 29. Dezember 2004 noch nicht entschieden war. G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Miteigentümer der Liegenschaft S. Er machte diesbezüglich (überwiegend negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend, die in den Einkommensteuerbescheiden entsprechend Berücksichtigung fanden. Der Beschwerdeführer war Miteigentümer der Liegenschaft Sitzung Er machte diesbezüglich (überwiegend negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend, die in den Einkommensteuerbescheiden entsprechend Berücksichtigung fanden. Mit für die Jahre 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: § 295 Abs. 1 BAO soll gewährleisten, dass abgeleitete Bescheide dem aktuell vorliegenden Grundlagenbescheid (und der materiellen Rechtslage) entsprechen. Die grundsätzliche Funktion der genannten Vorschrift besteht darin, abgeleitete Bescheide mit den aktuellen Inhalten der zu Grunde liegenden Feststellungsbescheide in Einklang... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 29. November 1994, 93/14/0150 (Vorerkenntnis I), und vom 24. November 1998, 93/14/0151 (Vorerkenntnis II), verwiesen. In dem dem Vorerkenntnis I zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren war die belangte Behörde im Instanzenzug davon ausgegangen, dass eine zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht vorliege und hatte dementsprechend gegenüber dieser Gesellsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 295 Abs. 1 BAO ist eine Änderung eines Abgabenbescheides auch bei Aufhebung eines Feststellungsbescheides nicht darauf beschränkt, dass eine Abgabe nicht festzusetzen ist. Es ist diesfalls (unabhängig von einer allfälligen Rechtskraft) die entsprechende Abgabe lediglich unter Berücksichtigung des Umstandes festzusetzen, d... mehr lesen...
Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer u.a. Aufwendungen in der Höhe von 67.880 S als außergewöhnliche Belastungen geltend, bei denen es sich um "Unterhaltsleistung für meine Tochter M.T. ((Versicherungsnummer)15 12 80) und ihren unehelichen Sohn M. (* 21 03 98), da sie weder Karenzgeld noch sonst eine staatliche Unterstützung erhält" in Höhe von 56.000 S (10 x 5.600 S) und um "Schulgeld für Externistenmatura" in Höhe von 11.880 S (vie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Mit der gemäß § 295 Abs. 1 BAO erfolgten Änderung der Einkommensteuerfestsetzung 1999 durch den Bescheid des Finanzamtes vom 6. August 2001 verlor der angefochtene Bescheid vom 20. März 2001, soweit er die Einkommensteuer 1999 betrifft, seine Wirkung (Hinweis E 27. Februar 2002, 96/13/01... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §114; BAO §295 Abs1; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §16 Abs1 Z6; EStG 1972 §16 Abs1; EStG 1972 §2 Abs2; EStG 1972 §2 Abs3; EStG 1972 §20 Abs1; EStG 1972 §22; EStG 1972 §25; EStG 1988 §16 Abs1 Z6; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §20 Abs1;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §295 Abs1;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hatte die belangte Behörde im Instanzenzug die Einkommensteuer 1996 mit 11,198.010 S festgesetzt und dabei auf vom Beschwerdeführer erklärte Einkünfte entgegen seinem Vorbringen im Verwaltungsverfahren den Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818, nicht anerkannt. Mit dem angefochtenen Bescheid hatte die belangte Behörde im Instanzenzug di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §58 Abs2;
Rechtssatz: Mit der gemäß § 295 Abs. 1 BAO erfolgten Änderung der Einkommensteuer 1996 durch den Bescheid des Finanzamtes vom 24. Mai 2000 (berichtigt durch die Bescheide vom 2. und 7. Juni 2000) verlor der angefochtene Bescheid vom 1. März 2000 betreffend die Festsetzung der Einkommen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer hatten in ihren am 23. Jänner 1986 beim Wohnsitzfinanzamt eingelangten Einkommensteuererklärungen für das Jahr 1984 unter anderem als Miteigentümer von Liegenschaften auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Diese hatten nach dem Inhalt der Abgabenerklärungen beim Erstbeschwerdeführer für eine Liegenschaft mit dem Hinweis auf das Finanzamt Linz und die dortige Steuernummer 242/1454/06 S 68.883,-- und mit dem Hinweis auf das Finanzamt Linz und ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0018
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung der behördlichen Abänderungsbefugnis und - obliegenheit nach § 295 Abs. 1 BAO ist die Abänderung, Aufhebung oder erstmalige Erlassung eines Feststellungsbescheides, ohne dass es auf den Inhalt f... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;BAO §295;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0018
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des Vorliegens der Befugnis (und Obliegenheit) der Abgabenbehörde, einen Abgabenbescheid wegen erstmaliger Erlassung, Aufhebung oder Abänderung eines Grund... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;B-VG Art144;VwGG §42 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0018
Rechtssatz: Die aus § 42 Abs. 3 VwGG abgeleiteten Folgewirkungen (Hinweis E 11. Dezember 2003, 2003/14/0032), wollte man sie - ohne unmittel... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug über eine Berufung des Beschwerdeführers hinsichtlich Einkommensteuer 1985 (Wiederaufnahme- und neuer Sachbescheid) entschieden. Begründend führte die belangte Behörde aus, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der T GmbH sei festgestellt worden, dass die den Leistungsabrechnungen des Werner St. zugrunde gelegten Tätigkeiten aus dort näher dargestellten Gründen nicht erwiesen seien. Die von der T GmbH in den Jahren 1... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, einer KG mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, sind als Komplementärin die B Haus-Vertriebs-GmbH mit 1 % sowie als Kommanditisten PB mit 59,4 % und dessen Ehefrau IB mit 39,6 % beteiligt. An der B Haus-Vertriebs-GmbH ist PB mit 60 % und IB mit 40 % beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der B-Haus-Vertriebs-GmbH ist PB. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist der Vertrieb von Fertighäusern. Die von der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt, beteiligte sich in den Jahren 1984 bis 1987 (Ausgaben 1984 und 1985) an der Wohnungseigentum Bautreuhand Hausanteilschein GesmbH & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1986 und 1987 (Ausgabe 1986) an der IMMAG Immobilienbeteiligung GesmbH & Co KG, Serie 20. In den Einkommensteuererklärungen der Streitjahre erklärte der Beschwerdeführer hinsichtlich der Beteiligung an der Serie 10 jeweils negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: Schon vor Inkrafttreten des mit BGBl Nr 1996/201 geschaffenen zweiten Satzes des § 190 Abs 1 BAO ist auch ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinn des § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessun... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist vor dem Hintergrund der "WEB-IMMAG-Bautreuhand-Firmengruppe"-Affaire zu sehen. Der Beschwerdeführer hatte so genannte Hausanteilscheine an der WBH GesmbH & Co KG, Serie 10 (kurz: IMMAG 10), und an der I-GesmbH & Co OHG, Serie 14 (kurz: IMMAG 14), gezeichnet und daraus für die Streitjahre folgende Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen geltend gemacht: "in Höhe von S 260.180,00 (Serie 10)/ Streitjahr 198... mehr lesen...
Über das Vermögen der mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Jänner 1991 gegründeten W. GmbH wurde mit Wirkung vom 21. August 1992 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Nach Annahme des Ausgleichsantrages der W. GmbH durch ihre Gläubiger am 6. Oktober 1992 und gerichtlicher Bestätigung des Ausgleichs wurde das Ausgleichsverfahren mit 5. Februar 1993 wieder aufgehoben. Mit Vertrag vom 23. Oktober 1992 ging die Beschwerdeführerin, eine Gesellschafterin jener Steuerberatungsgesellschaft, welche di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §295 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0205 E 28. November 2001 97/13/0206 E 28. November 2001
Rechtssatz: Einem nach § 295 Abs 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid ist zufolge § 192 BAO die im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO getroffene Feststellung auch dann zu Grunde zu legen, wenn diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Notariatsakt vom 13. Oktober 1993 die gesamten Geschäftsanteile an der C. GmbH im Nominale von S 501.000,-- um den Abtretungspreis von S 300.000,--. Mit Bescheid des Finanzamtes Wiener Neustadt vom 6. Februar 1990 war der gemeine Wert der Gesellschaftsanteile der C. GmbH zum 1. Jänner 1989 mit S 3.136,-- je S 100,-- Nennkapital festgestellt worden. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien schrieb dem Beschwerdeführer hierauf mit Besche... mehr lesen...
Dem Inhalt der von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ist im Zusammenhalt mit dem hg. Erkenntnis vom 6. April 1995, 93/15/0088, folgender Sachverhalt zu entnehmen: Auf Grund einer beim Wohnsitzfinanzamt der Beschwerdeführerin eingelangten amtlichen Mitteilung über die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile der Beschwerdeführerin und ihres Ehegatten an der A. Transport Gesellschaft m.b.H. in Höhe von S 1.031,-- pro S 100,-- des Nennkapitals änderte das Finanz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Unternehmen der Versicherungs- und Hausanteilscheinvermittlung. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 1984 bis 1986 (Ausgaben 1984 bis 1986) an der Fa. Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1987 (Ausgabe 1987) und 1988 (zwei atypische stille Beteiligungen der Ausgabe 1988) an der IMMAG Revitalisierungs- und Altstadterneuerungsge... mehr lesen...