RS Vwgh 1995/12/13 92/13/0088

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §252 Abs1;
BAO §295 Abs1;

Rechtssatz

Da sich die Abweisung der Berufung aus § 252 Abs 1 BAO ergibt, ist der Abgabepflichtige dadurch nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt worden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2588). Daran ändert nichts, daß nach der Rechtsprechung des VwGH die belangte Behörde auch berechtigt gewesen wäre, die Folgeänderungen nach § 295 Abs 1 BAO im Wege einer Berufungsentscheidung vorzunehmen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2860).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130088.X07

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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