RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0083

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0084 E 22. April 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0176 1

Stammrechtssatz

Aus dem dem Abgabenrecht eigenen System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 702) ist ersichtlich, daß eine Verpflichtung der Behörde, mit der Erlassung eines abgeleiteten Bescheides bis zur Erlassung bzw Abänderung des Grundlagenbescheides "zuzuwarten", nicht besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150083.X02

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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