Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin betreffend die Beschwerde des xxx, betreffend den Bescheid der Abgabenbehörde Bürgermeister der Marktgemeinde xxx vom 20.02.2013, ohne Aktenzahl, womit die pauschalierte Nächtigungstaxe für den Abgabenzeitraum 01.03.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von EUR 41,70 festgesetzt wurde, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Ei... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 09.07.2015, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung eines vorläufigen Wasseranschlussbeitrages betreffend die Grundstücke Parz. Nr. xxx und xxx, beide inneliegend in der EZ xxx, GB xxx, xxx, im Ausmaß von € 3.353,09 gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter x... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 09.12.2013, Zahl: xxx, womit für die Jahre 2006 bis 2009 gemäß Fremdenverkehrsabgabegesetz 1994 (K-FVAG) die Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von EUR 181,98 neu festgesetzt und nach Abzug der für diesen Abgabenzeitraum bisher festgesetzten Abgabe in Hö... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Spruchpunkt II.) des Bescheides der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 23.12.2001, Zahl: LABG-63471043 01/1/2011, womit der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Motorbootabgabe für das Fahrzeug mit der gewerblichen Zulassungsnummer xxx für die Abgabenzeiträume 2007 und 2008,... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.01.2016 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35 Landesabgaben
Norm: BAO §2a BAO §269 BAO §274 BAO §278 BAO §279 BAO §308 MotorbootabgabeG Krnt 1992 §1MotorbootabgabeG Krnt 1992 §13 BAO § 2a heute BAO § 2a gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtsenat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 16.09.2014, Zahl: RA-34/1067/2014, betreffend den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betreffend den Abfallgebührenbescheid vom 08.08.2014 gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.08.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §2a BAO §212 BAO §274 BAO §279 BAO § 2a heute BAO § 2a gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.08.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §2a BAO §212 BAO §274 BAO §279 BAO § 2a heute BAO § 2a gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide xxx, beide vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-159/2013/8/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-250/2012/13/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.05.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §2a BAO §34 BAO §35 BAO §37 BAO §40 BAO §41 BAO §42 BAO §43 BAO §217 BAO §274 BAO §279 KommStG 1993 §1 KommStG 1993 §2 KommStG 1993 §6 KommStG 1993 §8 KommStG 1993 §9 KommStG 1993 §11 KommStG 1993 §12 BAO § 2a ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine xxx über die Beschwerde der xxx GmbH vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-476/2012/SC/WE, womit für die Einleitung von Niederschlagswässern der überdachten und befestigten Flächen im Ausmaß von 998 m² auf den Grundstücken xxx, xxx, xxx, alle KG xxx, für das Jahr 2011 die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von EUR 718,56 inkl. 10% USt und ein monatliches... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des eingetragenen Unternehmers xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 20.06.2012, Zahl: EDV-Nr 4002307, womit die Tourismusabgabe für das Jahr 2012 in Höhe von EUR 93,33 vorgeschrieben wird, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs5 lita BAO §212 Abs5 litb BAO §212 Abs5 litc BAO §279 BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 04.09.2013, Zahl: BSW-483/2012/7/WE, womit für die Einleitung von auf Dachflächen des Objektes xxx, entstehenden Niederschlagswässer, für die Jahre 2007 bis 2011 die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von insgesamt EUR 608,40 inkl. 10% USt vorgeschrieben wurde, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordn... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx KEG, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-130/2012/31/SC/WE, womit betreffend die Objekte xxx, xxx und xxx die Kanalbenützungsgebühr für Niederschlagswässer für das Jahr 2011 in Höhe von EUR 1.063,44 inkl. 10% USt und ein entsprechendes Akonto für 2012 inkl. 10% USt, neuerlich entschieden wurde, gemäß § 279... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine xxx über die Beschwerde der xxx in Kärnten, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 20.05.2014, Zahl: BSW-274/2012/18/SC/WE, womit betreffend die Kanalgebühr für die Einleitung von Niederschlagswässer für die Jahre 2007 bis 2010 in Höhe von insgesamt EUR 702,72 inkl. 10% USt vorgeschrieben wurde, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärn... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid des Landesjägermeisters von Kärnten vom xxx, Zahl: xxx, womit für das Jagdgebiet „xxx Alpe“, Jagdgebiets-Nummer: xxx, die Jagdabgabe für das Jagdjahr 2014 in Höhe von EUR 760,50 vorgeschrieben wird, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid des Landesjäg... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtsenat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 18.09.2014, Zahl: RA-34/1051/2014, betreffend den Antrag auf Nachsicht der Einhebung der Zeitwohnsitzabgabe 2007 bis 2011 für die Wohnung in xxx, in Höhe von insgesamt EUR 432,-- gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm § 279 BAO Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durc... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Reißeck vom 8.7.2014, Zahl: 8090/PNT-BV/2014, mit welchem für das Objekt des Beschwerdeführers „Almhütte in der xxx“ für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 die Nächtigungstaxe mit € 50,-- pauschal festgesetzt wurde, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung - BAO zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch se... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.12.2014 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs3 BAO §279 BAO § 262 heute BAO § 262 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 262 gültig von 01.0... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtsenat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 18.09.2014, Zahl: RA-34/1054/2014, betreffend die Aussetzung der Einhebung der Zeitwohnsitzabgabe 2007 bis 2011 für die Wohnung in xxx, in Höhe von insgesamt EUR 432,-- gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine ... mehr lesen...