Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.04.2015Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs5 litaRechtssatz
Ein über die Bescheidbeschwerde ergehendes Erkenntnis nach § 279 BAO ist eine Voraussetzung für die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung im Sinne des § 212a Abs 5 lit.a bis c BAO. Die Verfügung des Ablaufs hat bescheidmäßig anlässlich der über die Bescheidbeschwerde ergehenden, das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu erfolgen. Die Verfügung ist zwingend vorzunehmen (vgl. VwGH v.20.02.1996, 94/13/0266; 22.01.2001, 2000/17/0266; 16.12.2009, 2007/15/0294).Ein über die Bescheidbeschwerde ergehendes Erkenntnis nach Paragraph 279, BAO ist eine Voraussetzung für die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung im Sinne des Paragraph 212 a, Absatz 5, Litera a bis c BAO. Die Verfügung des Ablaufs hat bescheidmäßig anlässlich der über die Bescheidbeschwerde ergehenden, das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu erfolgen. Die Verfügung ist zwingend vorzunehmen vergleiche VwGH v.20.02.1996, 94/13/0266; 22.01.2001, 2000/17/0266; 16.12.2009, 2007/15/0294).
Schlagworte
Bescheidbeschwerde, Aussetzung der Einhebung, Verfügung, AbgabepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2015:KLVwG.2566.2567.2.2014Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015