Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; BAO § 26 heute BAO § 26 gültig ab 30.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988 BAO § 26 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §26 Abs1;DBAbk Schweiz 1975 Art4 Abs2 litb; BAO § 26 heute BAO § 26 gültig ab 30.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988 BAO § 26 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1; EStG 1988 §30 Abs2 Z1; BAO § 26 heute BAO § 26 gültig ab 30.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988 BAO § 26 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1; EStG 1988 §1 Abs2; BAO § 26 heute BAO § 26 gültig ab 30.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988 BAO § 26 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 ... mehr lesen...
Index: E1E;E6J;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;39/03 Doppelbesteuerung;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E039 EG Art39;62000CJ0385 de Groot VORAB;62002CJ0464 Kommission / Dänemark; BAO §26 Abs1;DBAbk Schweiz 1975 Art19 idF 1995/161;DBAbk Schweiz 1975 Art4; EStG 1988 §1 Abs2; EStG 1988 §16 Abs1 Z10; EStG 1988 §16 Abs1 Z9; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §67 Abs2; EStG 1988 §67; ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §26 Abs1;DBAbk Schweiz 1975 Art4;EStG 1988 §1 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/15/0183
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung den Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen" dahin definiert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein kroatischer Staatsbürger - war u.a. in den Jahren 2003 und 2004 bei einem liechtensteinischen Unternehmer als Fernfahrer beschäftigt. Mit Ausfertigungsdatum 16. Mai 2003 erließ das Finanzamt einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2003 und Folgejahre. Der Beschwerdeführer beantragte die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Null. Er lebe in Lichtenstein, verfüge über eine Niederlassungsbewilligung für Liechtenstein und zahle dort Steuern. Er arbeite a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1988 §1 Abs2;FrG 1997 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist offensichtlich, dass mit einem inländischen Wohnsitz oder der unbeschränkten Steuerpflicht nicht schon die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel iSd § 7 Abs. 1 Fremdengesetz 1997 erfüllt sind. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Bei aufrechter Ehe kann idR davon ausgegangen werden, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt (vgl. Doralt, EStG9, § 1 Tz 14; Hofstätter/Reichel, Tz 7 zu § 1 EStG 1988). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, richtet sich nicht nach Doppelbesteuerungsabkommen, sondern ausschließlich nach den inländischen steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. das hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1964, 96/64, VwSlg 3103 F/1961). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Wohnsitz iSd § 26 Abs. 1 BAO erfordert, dass der Steuerpflichtige die Wohnung "innehat", sie also jederzeit für die eigenen Wohnbedürfnisse nutzen kann (vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. September 1992, 90/13/0299). Dieses "Innehaben" muss unter Umständen erfolgen, die darauf schließen las... mehr lesen...
Am 6. Juli 2001 wurde Maria S, die Ehefrau des Beschwerdeführers, vor dem Gendarmerieposten H u. a. wegen des Verdachts der Übertretung des § 82 KFG vernommen. Dabei gab sie an, 1996 mit ihrem (schulpflichtigen) Sohn aus erster Ehe zu dem Beschwerdeführer nach Österreich gezogen zu sein. Ihr Sohn besuche seither die Schule in Mödling. Sie habe zwar einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, aber noch keinen Aufenthaltstitel erhalten. Daher dürfe sie sich nur für jeweils 90 Ta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;ZollRDG 1994 §4 Abs2 Z3;ZollRDG 1994 §4 Abs2 Z8 idF 1998/I/013;
Rechtssatz: Innehaben einer Wohnung bedeutet, diese jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können. Als Rechtsgründe für die Innehabung kommen auch familienrechtliche Ansprüche, zB des Ehegatten, in Betracht. Die polizeiliche Anmeldung ist nicht entscheid... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Dirigent, der mehrere Jahre vor dem Streitjahr seinen Wohnsitz in Wien hatte, bezog im Streitjahr u.a. inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für die Zeiträume 1. bis 18. Jänner, 1. Mai bis 12. Juni und 18. September bis 31. Dezember. Mit Schreiben vom 8. Juli 1998 teilte er dem Finanzamt mit, dass er mit 1. September 1998 seinen Wohnsitz in Wien aufgeben und seine berufliche Tätigkeit nach Genf verlagern werde. Die unbeschränkte Steuerpflicht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und/oder tatsächliche Möglichkeit zu verstehen, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Unter einer Wohnung sind eingerichtete, zum Wohnen bestimmte Räume zu verstehen. Ob eine Wohnung standesgemäß ist, ist nicht entscheidend (Hinweis Doralt, EStG9, § 1 Tz. 10 und die dort angegebene Judikatur). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von Jänner 1994 bis Oktober 1995 bei einem Unternehmen in Tanger, Marokko, beschäftigt. Für die Jahre 1994 und 1995 erklärte er als beschränkt Steuerpflichtiger ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der B GmbH & Co KG wurden Eigenbelege über Honorarzahlungen und Spesenersätze der B GmbH & Co KG an den Beschwerdeführer vorgefunden. Insgesamt handelte es sich dabei für das Jahr 1994 um Spesen in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen. Dabei fordert der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff nicht d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine polizeiliche Meldung oder das Unterlassen derselben ist für die Frage des Wohnsitzes nicht entscheidend (Hinweis E 26. November 1991, 91/14/0041; E 21. Mai 1990, 89/15/0115). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wohnsitz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da ein Mensch mehrere Wohnungen innehaben kann, sind gleichzeitig auch mehrere Wohnsitze möglich (Hinweis E 16. September 1992, 90/13/0299). Auch eine berufliche Tätigkeit im Ausland und häufige Auslandsreisen schließen einen Wohnsitz im Inland nicht aus (Hinweis E 11. Dezember 1990, 90/14/0... mehr lesen...
Gegenstand der drei, vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges verbundenen Beschwerden ist die Vorschreibung von 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW BMW 7/1, Baujahr 1987, der im Jahr 1987 ins Zollgebiet eingebracht wurde (erstangefochtener Bescheid), und für den die Zollschuld gemäß § 177 Abs. 3 ZollG im Jänner 1988 unbedingt wurde, die Vorschreibung von Zoll und 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW Marke Suzuki, Baujahr 1980, der im Jahr ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0230 95/16/0229
Rechtssatz: Eine Person kann, wie sich aus dem Wortlaut des § 93 Abs 4 erster Satz ZollG 1988 ergibt, in einem bestimmten Zeitpunkt zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der... mehr lesen...
Das Zollamt S. stellte am 7. Juni 1990 für den Beschwerdeführer einen Vormerkschein für Personen mit Doppelwohnsitz für einen in Deutschland zugelassenen Personenkraftwagen aus. Im Zuge eines Ausforschungsverfahrens gab der Beschwerdeführer mit einer am 1. Juli 1991 beim Zollamt S. eingelangten Eingabe an, der Vormerkschein sei in Verlust geraten. Der Beschwerdeführer werde sich bemühen, Nachweise dafür zu erbringen, daß sich der Personenkraftwagen seit Ende 1990 in Deutschland befind... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z2;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 1 BAO hat jemand seinen Wohnsitz iSd Abgabenvorschriften dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Voraussetzung für das Vorhandensein eines Wohnsitzes ist also das Innehaben einer Wohnu... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin, einer inländischen GmbH mit Sitz in Wien, durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1989 wurde u.a. festgestellt, daß deren Geschäftsführer (in der Folge nur Geschäftsführer) einen "Wohnsitz mit seiner Gattin" an einer näher bezeichneten Adresse im 5. Wiener Gemeindebezirk habe. Es bestehe daher unbeschränkte Steuerpflicht, weshalb die Lohnsteuer für den Prüfungszeitraum neu zu berechnen und diesbezüg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs1;EStG 1972 §1;EStG 1988 §1 Abs2;EStG 1988 §1 Abs3;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist steuerrechtlich das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Mel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die für ihre ab Herbst 1990 in Wien studierende Tochter Gudrun (geboren am 19. Mai 1971) in Deutschland Kindergeld bis Februar 1993 bezog, stellte beim Finanzamt hinsichtlich dieses Kindes die Kalenderjahre 1990 und 1991 betreffende Anträge auf Gewährung einer Ausgleichszahlung gemäß § 4 Abs. 2 FLAG 1967 und einer Schulfahrtbeihilfe gemäß § 30a leg. cit. Das Finanzamt wies diese Anträge mit der Begründung: ab, der Anspruch setze jeweils voraus, daß die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen" (Hinweis E 20.6.1990, 90/16/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150145.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0015 E 23. Mai 1990 VwSlg 6501 F/1990 RS 1 Stammrechtssatz Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung derselben ist ebensowenig... mehr lesen...