RS Vwgh 2005/11/3 2002/15/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs1;
EStG 1988 §1 Abs2;

Rechtssatz

Unter einer Wohnung sind eingerichtete, zum Wohnen bestimmte Räume zu verstehen. Ob eine Wohnung standesgemäß ist, ist nicht entscheidend (Hinweis Doralt, EStG9, § 1 Tz. 10 und die dort angegebene Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150102.X02

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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