Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §26 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 413;
Rechtssatz: Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung derselben ist ebensowenig für die Frage des Wohns... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ein Kraftfahrzeughandelsunternehmen betreibt, hatte im Jahre 1984 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an MH und ES im Betrage von S 646.969,-- bzw. S 577.336,50 in ihrer Umsatzsteuererklärung für 1984 als Entgelte aus gemäß § 6 Z. 1 UStG 1972 steuerfreien Ausfuhrlieferungen erklärt. Das Finanzamt veranlagte die Beschwerdeführerin erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer und behandelte die erwähnten Entgelte als steuerfrei. Anläßlich ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Für den Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO ist die subjektive Absicht und Einstellung, etwa am Ort der Niederlassung zu bleiben, ohne Belang; ebensowenig ist erforderlich, daß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Maßgeblich ist vielmehr das Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Melderecht
Norm: BAO §26 Abs1;MeldeG 1972 §1;
Rechtssatz: Die Meldung im Sinne des § 1 des BG vom 16. Dezember 1972 über das polizeiliche Meldewesen (MeldeG 1972), BGBl 1973/30, bildet weder eine Voraussetzung für die Annahme eines Wohnsitzes, noch kann sie für sich alleine diese Annahme begründen. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Beachte y12717; Rechtssatz: Ausführungen zur Frage eines inländischen Wohnsitzes in einem Erbschaftssteuerverfahren. * E 4.12.1969, 0310/68 #1; Im RIS seit 04.12.1989 mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc impl;BAO §26 Abs1;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Ein ordentlicher Wohnsitz ist an jenem Ort begründet, welchen die betreffende Person zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung zu gestalten, die Absicht hatte. Es ist möglich, daß eine Person über mehrer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 1 BAO genügt für das "Innehaben" eines Wohnsitzes das objektive Moment der Innehabung einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986150078.X01 Im RIS seit 22.06.1987 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für 1972 - wie auch schon für das Vorjahr - die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte. Als Grund machte er die Alimentierung an seine erste, von ihm geschiedene, Frau und an seine zweite Frau (aufrechte Ehe) geltend. Den von der belangten Behörde vorgelegten Akten betreffend den amtswegigen Jahresausgleich des Beschwerdeführers ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer dem Finanzamt für den IX.. XVIII. und XIX. Bezirk in Wien b... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22 Abs1 implizitAVG §3 litc implizitBAO §26 Abs1
Rechtssatz: Hat jemand die eheliche Wohnung in der Absicht verlassen, dorthin nicht mehr zurückzukehren, weil ihm das Zusammenleben mit dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten psychisch unmöglich ist, und ist er auch tatsächlich durch einen längeren Zeitraum ... mehr lesen...
Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 18. Dezember 1967 die von der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. Juli 1962 bis 30. September 1967 zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe im Betrage von S 27.600,-- zurück, weil die Beschwerdeführerin im Juni 1962 in das Ausland (S, Schweiz) verzogen und daher der Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre beiden im Jahre 1952 geborenen Kinder W und E erloschen sei. Die Beschwerdeführerin berief. Sie sei im Sommer 1962 von H nach Wien verzogen und ... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs1FamLAG 1967 §2 Abs1
Rechtssatz: Hat jemand eine Wohnung inne, von der außer Streit steht, daß er sie beibehalten wird, so liegt schon in der nur fallweisen Benützung der Wohnung bei kurzdauernden Aufenthalten im Inland - insbesondere in Verbindung mit dem nicht widerlegten Vorbringen über eine mögli... mehr lesen...