Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 95

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/26 91/14/0041

Dem Beschwerdeführer, der Geschäftsführer der M-GmbH in R (OÖ) war, wurden vom Finanzamt Br (OÖ) für die Jahre 1979 bis 1984 sogenannte Lohnsteuer-Befreiungsscheine ausgestellt. 1985 beantragte er die Ausstellung eines weiteren Befreiungsscheines, da er einen ausländischen Wohnsitz (in S/Bayern) habe und in einem österreichischen Unternehmen tätig sei; er legte Meldebestätigungen und eine Bestätigung des Finanzamtes E (Bayern) vor, wonach er bei diesem zur Einkommensteuer veranlagt we... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Die Abmeldung vom österreichischen Wohnort und die Anmeldung in einem ausländischen ist für die Frage des Wohnsitzes nicht entscheidend; es kommt auf die tatsächliche Gestaltung der Dinge an (Hinweis E 23.5.1990, 89/13/0015). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140041.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §26 Abs1;DBAbk BRD 1955 Art1 Abs2;DBAbk BRD 1955 Art15 Abs3;DBAbk BRD 1955 Art16;EStG 1972 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0073 2 Stammrechtssatz AusfzF des Wohnsitzes iSd DBAbk mit der BRD über die ESt 1955 (Hinweis E 25.2.1970, 1001/69; E 30.1.1990, 89/14/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0015 E 23. Mai 1990 VwSlg 6501 F/1990 RS 1 Stammrechtssatz Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung derselben ist ebensowenig für die Frage des Wohnsitzes ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 91/16/0032

Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger und seit 19. Jänner 1989 mit Brigitta K, die ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und mit der er nach ihrer am 4. Feber 1986 erfolgten Scheidung in Lebensgemeinschaft gelebt hatte, verheiratet. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Nickelsdorf mit Bescheid vom 11. November 1987 bezüglich des im Jahre 1986 im formlosen Vormerkverfahren in das Zollgebiet eingebrachten Personenkraftwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/16/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z1;ZollG 1988 §93 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0032 3 Stammrechtssatz Der Familienwohnsitz ist nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, also nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/11 90/16/0232

Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger und seit 1956 mit seiner in Eisenstadt wohnhaften Frau Elfriede verheiratet. Er hatte am 2. September 1987 in der Bundesrepublik Deutschland einen Personenkraftwagen (Baujahr 1984) der Marke Mercedes-Benz, Type 380 SE, erworben, welcher am 16. September 1987 im Fürstentum Monaco zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt worden war. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Klingenbach, nachdem zuvor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.04.1991

RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0232

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z1;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0032 3 Stammrechtssatz Der Familienwohnsitz ist nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, also nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 90/13/0073

Der Beschwerdeführer ist (nach den Beschwerdebehauptungen seit 1. Juni 1980) Professor an der technischen Universität in N und hat dort eine Wohnung. Er behielt seine bisherige Wohnung in M bei, wo auch seine Gattin und sein Sohn wohnen. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1983 und 1984 in Österreich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezogen hatte. Der Prüfer vertrat die Auffassung, der Beschwerdeführer sei unbes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0073

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §26 Abs1;DBAbk BRD 1955 Art1 Abs2;DBAbk BRD 1955 Art15 Abs3;DBAbk BRD 1955 Art16;EStG 1972 §1 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF des Wohnsitzes iSd DBAbk mit der BRD über die ESt 1955 (Hinweis E 25.2.1970, 1001/69; E 30.1.1990, 89/14/0054). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0073

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §26 Abs1;DBAbk BRD 1955 Art1 Abs1;DBAbk BRD 1955 Art1 Abs2;EStG 1972 §1 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die unbekämpft gebliebene und mit dem Akteninhalt übereinstimmende Feststellung der belangten Behörde, daß der Abgabepflichtige seine bisherige Wohnung in Wien auch nach seiner Ernennung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/20 89/16/0020

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich zunächst im wesentlichen folgendes: Der am 8. September 1977 im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien (in der Folge: AKH) verstorbene Friedrich (oder Fritz) ... M. (in der Folge: Erblasser) hatte in seiner am 22. April 1977 in Wien verfaßten außergerichtlichen schriftlichen Erklärung des letzten Willens seine Ehegattin Monika M. zur Alleinerbin eingesetzt und u.a. der Beschwerdeführerin (seiner Tochter aus seiner vorletzten Ehe) Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/20 90/16/0032

Zum besseren Verständnis der Sach- und Rechtslage dieses Verfahrens wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom heutigen Tage, Zl. 90/16/0003, verwiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen und obbezeichneten Bescheid bestätigte die Finanzlandesdirektion für Kärnten als Abgabenbehörde zweiter Instanz die vom Hauptzollamt Klagenfurt von Amts wegen mit Abrechnungsbesc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §26 Abs1;ErbStG §6 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Der im § 6 Abs 2 ErbStG verwendete Wohnsitzbegriff ist im Sinne der BAO zu verstehen (Hinweis E 17.12.1975, 1037/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160020.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Die polizeiliche Anmeldung und Abmeldung ist für die Frage des Wohnsitzes (der Innehabung) nicht entscheidend, sie kann aber in Zweifelsfällen Beurteilungsanhalt bieten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160020.X09 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Eine Wohnung "innehaben" bedeutet, daß sie dem Steuerpflichtigen für seine Wohnzwecke rechtlich und tatsächlich zur Verfügung steht; sie muß ihm nicht gehören, auch in Räumen, die ein Dritter gemietet hat, kann man eine Wohnung innehaben (Hinweis E 14.1.1988, 87/16/0127). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z1;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 29;
Rechtssatz: Der Familienwohnsitz ist nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, also nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Es reicht hin, wenn eine Wohnung jährlich durch mehrere Wochen (zwei bis drei Monate) benutzt wird, wie es zB der Fall ist, wenn sich der Steuerpflichtige in den Räumen zur Erholung, anläßlich von Inlandsbesuchen, zu Studienzwecken uä aufhält. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht41/02 Staatsbürgerschaft90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;DevG §1 Abs1 Z9;JN §66 Abs1;KFG 1967 §64 Abs5;StbG 1965 §5; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Der Wohnsitzbegriff nach § 26 Abs 1 BAO hat einen anderen Inhalt und Umfang als etwa der Wohnsitz iSd § 66 Abs 1 JN (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 29;
Rechtssatz: Unter persönlichen Beziehungen sind nach § 93 Abs 4 ZollG 1988 all jene zu verstehen, die jemand aus in seiner Person liegenden Gründen auf Grund der Geburt, der Staatszugehörigkeit, des Familienstand... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;JN §66 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0147 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO knüpft - anders als der Begriff des Wohnsitzes nach § 66 Abs 1 JN - nicht an die Absicht (also ein subjektives Moment), an dem be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/23 89/13/0015

Bis zum Jahre 1982 hatte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt stets Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige vorgelegt. Erstmals 1983 gab die Beschwerdeführerin eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige ab und führte als ihre Wohnanschrift MB Enterprises, M, Afrika, an. In einem Vorhalt an die Beschwerdeführerin vertrat das Finanzamt hierauf die Ansicht, daß sie "als unbeschränkt Steuerpflichtige zu veranlagen" sei, weil sie in A, FX-Straße, ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1990

RS Vwgh 1990/5/23 89/13/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §26 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 413;
Rechtssatz: Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung derselben ist ebensowenig für die Frage des Wohns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/15/0115

Die Beschwerdeführerin, die ein Kraftfahrzeughandelsunternehmen betreibt, hatte im Jahre 1984 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an MH und ES im Betrage von S 646.969,-- bzw. S 577.336,50 in ihrer Umsatzsteuererklärung für 1984 als Entgelte aus gemäß § 6 Z. 1 UStG 1972 steuerfreien Ausfuhrlieferungen erklärt. Das Finanzamt veranlagte die Beschwerdeführerin erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer und behandelte die erwähnten Entgelte als steuerfrei. Anläßlich ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Für den Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO ist die subjektive Absicht und Einstellung, etwa am Ort der Niederlassung zu bleiben, ohne Belang; ebensowenig ist erforderlich, daß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Maßgeblich ist vielmehr das Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Melderecht
Norm: BAO §26 Abs1;MeldeG 1972 §1;
Rechtssatz: Die Meldung im Sinne des § 1 des BG vom 16. Dezember 1972 über das polizeiliche Meldewesen (MeldeG 1972), BGBl 1973/30, bildet weder eine Voraussetzung für die Annahme eines Wohnsitzes, noch kann sie für sich alleine diese Annahme begründen. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1989/12/04 0310/68

Beachte y12717; Rechtssatz: Ausführungen zur Frage eines inländischen Wohnsitzes in einem Erbschaftssteuerverfahren. * E 4.12.1969, 0310/68 #1; Im RIS seit 04.12.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 04.12.1989

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0137

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc impl;BAO §26 Abs1;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Ein ordentlicher Wohnsitz ist an jenem Ort begründet, welchen die betreffende Person zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung zu gestalten, die Absicht hatte. Es ist möglich, daß eine Person über mehrer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/1/14 87/16/0127

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 1 BAO genügt für das "Innehaben" eines Wohnsitzes das objektive Moment der Innehabung einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

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