Entscheidungen zu § 238 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-64 von 64

RS Vwgh 1989/4/20 89/16/0009

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 422;
Rechtssatz: Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198 BAO stellt die Heranziehung des persönlich Haftenden zur Haftung eine Erhebungsmaßnahme dar (Hinweis E 1.7.1964, 1861/63). Demnach sind für die Geltendmachung der Haftung nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1985/9/5 84/16/0094

Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 idF 1961/194BAO §238 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1737/61 E VS 14. November 1963 VwSlg 2972 F/1963; RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ZollG 1955 gibt es eine Bemessungsverjährung (§§ 143 ff RAO, jetzt §§ 207 ff BAO); dies aber nur in den Fällen des § 174 Abs 2 ZollG 1955, in denen die Zollschuld durch mündliche oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.1985

TE Vwgh Erkenntnis 1984/6/27 82/16/0081

Mit Kaufvertrag vom 5. bzw. 19. Oktober 1973 erwarb der Beschwerdeführer von der „E“ Eigentumswohnungs- Bau- und Betriebsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG. 149/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1189 KG. N. Mit Bescheid vom 12. März 1974 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerbsvorgang gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte gleichzeitig, dieser Berufung „aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1984

RS Vwgh 1984/6/27 82/16/0081

Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §217 Abs1BAO §217 Abs2BAO §230 Abs5BAO §238 Abs1BAO §299GrEStG 1955 §19 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/16/0083
Rechtssatz: Zwar erfährt der einmal eingetretene Fälligkeitstag durch Bewilligung einer Zufristung nach § 212 BAO keine Änderung; es wird v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1984

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