Der Beschwerdeführer, ein Handelsvertreter, vermittelt seit rund 15 Jahren für ausländische Auftraggeber Kunststoffgranulat. In den Jahren 1990 bis 1993 erklärte er Umsätze von rund 1,115.000 S, 987.000 S, 896.000 S und 789.000 S sowie Gewinne von rund 26.000 S, 54.000 S, 70.000 S und 69.000 S. Da anlässlich einer auch das Jahr 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung Umsatzverkürzungen festgestellt wurden, setzte das Finanzamt den Umsatz mit rund 1,156.000 S und den Gewinn m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muss im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs 3 lit a BAO in der
Begründung: des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;
Rechtssatz: Eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld liegt schon dann vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff die Einbringung der Abgabenschuld voraussichtlich gesichert erscheint. Der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232;BAO §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu dient, selbst vor Feststellung der exakten Höhe der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
I. 1. Die Beschwerdeführerin betrieb das Gewerbe der Erzeugung von Spirituosen, Sekt, Fruchtsäften und Destillaten in Form eines Industriebetriebs und exportierte ihre Erzeugnisse großteils. Für exportierte Branntweinerzeugnisse wurden der Beschwerdeführerin auf Grund von Ausfuhrerklärungen Ausfuhrvergütungsbeträge in der Höhe von S 150,292.388 für den Zeitraum 1. Juli 1988 bis 30. Juni 1993 für eine Menge von 2,137.286,7 l Weingeist erstattet. Auf Grund von Anzeigen der Bezirksh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;
Rechtssatz: Ausführung zur Rechtmäßigkeit eines Sicherstellungsauftrages hinsichtlich zu Unrecht in Anspruch genommener Ausfuhrvergütungen für exportierte Branntweinerzeugnisse. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995170202.X01 Im RIS seit 28.11.2000 mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag der Agrarmarkt Austria vom 1. Februar 1995 wurde die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gemeinschuldnerin gemäß § 232 der Bundesabgabenordnung (BAO) zur Sicherung eines voraussichtlichen Abgabenanspruches gemäß § 9 der Überschussbestandsverordnung, BGBl. Nr. 1103/1994, in Höhe von S 11,224.193,96 angeordnet. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 3. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer als Masseverwalter der mittlerweile in Konk... mehr lesen...
Index: E1EE1NE3R E03103000E3R E03605900E3R E0370500010/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung59/04 EU - EWR
Norm: 11994N137 EU-Beitrittsvertrag Akte Art137;11994N145 EU-Beitrittsvertrag Akte Art145 Abs2;11994N149 EU-Beitrittsvertrag Akte Art149 Abs1;11997E234 EG Art234;31994R0287 OlivenöleinfuhrV Tunesien Art1 Abs1;31994R0287 OlivenöleinfuhrV Tunesien Art1 Abs2;31994R0287 OlivenöleinfuhrV Tunesien Art2;31994R... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner ydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Vollstreckungsbescheid vom 12. September 1995 sprach das Finanzamt aus, daß die Einbringlichkeit von Umsatzsteuer und Säumniszuschlag in Höhe von insgesamt 4,714.804 S (Umsatzsteuer Jänner bis Juni 1995: 4,686.130 S; Säumniszuschlag: 28.674 S), für deren Entrichtung gemäß § 210 Abs. 4... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Sicherstellungsauftrag vom 7. Juli 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 1995 in Höhe von 1,728.485 S an. Im Sicherstellungsauftrag wird auch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §226;BAO §229;BAO §232;
Rechtssatz: Der Zweck eines Vollstreckungsbescheides ist darin gelegen, Exekutionsmaßnahmen zu ermöglichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150030.X04 Im RIS seit 21.02.2002 Zuletzt aktualisiert am 21.07.2011 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §230 Abs7;BAO §232;
Rechtssatz: Eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung iSd § 230 Abs 7 BAO ist aus den gleichen Gründen anzunehmen, welche bei noch nicht vollstreckbaren Abgabenforderungen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gem § 232 BAO Anlass geben können (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2390). European Case... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0262 E 11. Mai 1983 RS 2 Stammrechtssatz Das Berufungsverfahren betreffend einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung de... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO für den Rückstand von Lohnsummensteuer in der Höhe von S 50.759,-- für einen näher bezeichneten Verein für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1990 und November 1994 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Präsident des genannten Vereins und habe die ihm auferlegten Pflichten verletzt. Er sei daher für den Rückstand haftb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §232;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §179;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Hat der Vertreter (hier: Präsident eines Vereines) im verwaltungsbehördlichen Verfahren vorgebracht, ihm seien keine liquiden Mitt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...