Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216 BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Die Abgabenbehörde der mitbeteiligten Gemeinde hatte über mehrere vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten des Beschwerdeführers in den Jahren 1996 bis 1998 Rückstandsausweise (§ 177 der damals maßgeblichen Tiroler Landesabgabenordnung - TLAO) ausgefertigt. Die Abgabenbehörde der mitbeteiligten Gemeinde hatte über mehrere vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten des Beschwerdeführers in den Jahren 1996 bis 1998 Rückstandsausweise (Paragraph 177, der damals maßgeblichen Tiro... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215; BAO §216;KO §46 Abs1 Z2;KO §51; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Über das Vermögen der beschwerdeführenden (seinerzeitigen) Baugesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde am 5. November 1992 der Konkurs eröffnet. Auf Grund mehrerer Rückstandsausweise meldete das Finanzamt Forderungen von rund 10 Mio. S im Konkursverfahren an. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 27. Mai 1994 wurde der am 10. Mai 1994 geschlossene Zwangsausgleich bestätigt (Konkursquote 34 %). Auf das Finanzamt entfiel laut Schreiben des Masseverwalters vom 26. Ju... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; GEG §7; GEG §8; GEG § 7 heute GEG § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 7 gültig von 01.01.2016 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015... mehr lesen...
Datiert mit 13. Juni 2001 stellte die Beschwerdeführerin an das BG Josefstadt (im Folgenden kurz BG) einen Antrag auf Entscheidung des Gerichtes "nach Entscheidung der Gemeinde vom 26. März 2001 (MA 16, mir zugestellt am 21.5.2001". In der Sache ging es um das Begehren der Beschwerdeführerin auf Legung einer Hauptmietzinsabrechnung für die Jahre 1996 und 1997 betreffend das Haus W. Dieser Antrag wurde vom BG zunächst zur Zl. X (später zu Y) protokolliert und darüber wurde in weiterer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; BAO §80; BAO §9; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 29. Mai 2001 Geschäftsführer der K. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 5. Dezember 2002 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluss vom 21. April 2005, berichtigt mit Beschluss vom 25. April 2005, wurde der Konkurs nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Mit Bescheid vom 2. Juni 2005 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH in der ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. März 2004 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 und § 80 in Verbindung mit § 224 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der S. GmbH im Ausmaß von insgesamt 83.737,87 EUR in Anspruch. Diese Abgabenverbindlichkeiten umfassten lt. einer Beilage zum Bescheid in der Hauptsache (neben Lohnabgaben aus dem Jahr 1999) Umsatzsteuerbeträge und Nebengebühren aus den Jahren 1998 bis 2001. Mit Bescheid vom 24. März 2004 nahm das Finanzamt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der B. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. Juni 1999 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2002 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben. Mit Schreiben vom 14. September 2004 beantwortete der Beschwerdeführer einen Vorhalt des Finanzamtes betreffend seine allfällige Haftung für Abgabenrückstände der B. GmbH dahin gehend, er selbst sei als Geschäftsführer einer der Großgläubiger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; BAO §248; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §216; B-VG Art140 Abs7;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Vermächtnisnehmerin nach dem am 4. November 1980 verstorbenen Hans P. und Mutter des Universalerben nach Hans P, Hans Christoph L., Sohn von Hans P. In seinem Testament vom 3. August 1980 hatte Hans P. u. a. Folgendes verfügt: "4) An die Beschwerdeführerin (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L.): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljährigkeit meines Sohnes monatlich S 100.000,-- (Einhunderttausend) wertgesichert und steuerfrei au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; BAO §92; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215; BAO §216; BAO §239;LAO Stmk 1963 §163 Abs1;LAO Stmk 1963 §164;LAO Stmk 1963 §186; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig vo... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. Dezember 1999 beantragte die Beschwerdeführerin die Festsetzung der (gesamten) Getränkeabgabe für den Zeitraum 1995 bis 1998 mit Null und die Rückzahlung der für diese Jahre entrichteten Beträge. Weiters erklärte sie die Getränkeabgabe für 1999 mit Null und beantragte ebenfalls die Rückzahlung der bereits entrichteten Beträge. Mit Bescheid vom 2. Februar 2000 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde unter Hinweis auf eine bereits rechtskräftige... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem in Kopie vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Finanzamt fertigte mit 1. Juni 2007 datierte Erledigungen betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2003 und Anspruchszinsen 2001 bis 2003 an den Beschwerdeführer aus. Die Bescheide wurden - nach einem erfolglosen Zustellversuch - am 8. Juni 2007 beim Postamt B hinterlegt. Nach Ablauf der Abholfrist stellte das Postamt die Schriftstücke dem Finanzamt zurück. Ende Dezember 2007 erlan... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem ihr Antrag vom 13. Juli 2005 auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen. Über das Vermögen der Beschwerdeführerin sei mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 23. November 2000 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden. Das Finanzamt habe eine Konkursforderung in Höhe von S 134.774,-- (darunter Umsatzsteuer 1999) angemeldet. Das B... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213; BAO §214; BAO §215; BAO §216; BAO §239 Abs1;KO §19;KO §20; BAO § 213 heute BAO § 213 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 213 gültig von 10.01.1998 bis 31.12.2012 ... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Finanzamts vom 26. Jänner 2001 und vom 2. Mai 2001 wurden über die Beschwerdeführerin gemäß § 112a BAO zwei Mutwillensstrafen in der Höhe von je S 3.000,-- verhängt. An die Beschwerdeführerin ergingen in diesem Zusammenhang die Buchungsmitteilungen Nr. 5 vom 26. Jänner 2001 und Nr. 9 vom 2. Mai 2001, in denen sie über folgende Belastungen ihres Abgabenkontos informiert wurde: Mit Bescheiden des Finanzamts vom 26. Jänner 2001 und vom 2. Mai 2001 wurden ü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die - im Devolutionsweg zuständig gewordene - belangte Behörde über einen Antrag des Beschwerdeführers, in dem dieser geltend machte, ein Berufungsbescheid vom 18. Juni 1999, betreffend u.a. Umsatzsteuer für das Jahr 1989, habe diese Steuer mit S 5.914,-- und nicht - wie der diesbezüglichen Buchungsmitteilung des Finanzamtes zugrunde gelegt - mit S 15.914,-- festgesetzt, weshalb dem Beschwerdeführer die Differenz in der Höhe von S 10.000... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Aktenteilen lässt sich folgender Sachverhalt rekonstruieren: Für die Beschwerdeführerin wurde zunächst beim Finanzamt Wiener Neustadt ein Abgabenkonto geführt. In einer (nicht vorliegenden) Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Jänner 2000 erklärte sie Umsatzsteuer in der Höhe von S 2.626,-- und Vorsteuern im Betrag von S 106.104,13, was gerundet ein Guthaben von S 103.478,-- ergeben hätte. Eine entsprechende Buchung wurde auf ihrem Abgabenkonto zunäch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;
Rechtssatz: Unter "Meinungsverschiedenheit" im Sinne des § 216 BAO in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 180/2004, sind in Übereinstimmung mit den Erläuterungen zu dieser Novelle, 686 BlgNR XXII. GP 37, die sich auf die Auslegung schon der bisherigen, dem Wortlaut nach engeren Fassung beziehen, Fragen der Richtigkeit der Gebarung auf dem Ab... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Mai 1998 beantragte der Beschwerdeführer, der ein Kaffeehaus betreibt, "je einen Feststellungsbescheid für das Jahr 1995, das Jahr 1996 und das Jahr 1997 zu erlassen, aus denen hervorgeht, wie viel wir im jeweiligen Jahr unter dieser Steuernummer an Getränkesteuer auf Grund der eingereichten Getränkesteuererklärungen und damit übereinstimmenden Getränkesteuerzahlungen zu entrichten hatten". Sein rechtliches Interesse liege darin, dass der Beschwerdeführer "durch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;LAO Wr 1962 §162;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0115 E 5. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben A... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Pensionist. Strittig sei, ob die von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders rechtmäßig gewesen sei. Nach Durchführung einer finanzstrafbehördlichen Prüfung über die Jahre 1991 bis 1998 bei der W-GmbH & Co KG sei das Finanzamt zur Ansicht gelangt - so die weiteren Ausführungen im ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;
Rechtssatz: Ob eine Steuerpflicht seitens eines Abgabepflichtigen gegebenenfalls nur vorgetäuscht wurde (somit die Abgabenfestsetzung zu korrigieren war) oder die seinerzeitige Entrichtung der (wenn auch zu Unrecht) vorgeschriebenen Abgaben von dritter Seite finanziert wurde, ist zur Beurteilung der (bloß) rechnungsmäßigen Richtigkeit der Gebaru... mehr lesen...