RS Vwgh 1999/5/26 98/13/0199

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215;
BAO §216;
BAO §239;

Rechtssatz

Fragen der Abgabenverrechnung sind nicht Gegenstand eines Rückzahlungsverfahrens nach § 239 BAO, sondern sind nur in einem allenfalls vorangehenden Verfahren nach § 216 BAO mittels Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu klären (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2310). Insoweit kann auch das Bestehen von Guthaben Gegenstand eines Abrechnungsbescheides sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130199.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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