Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §216;BAO §311;
Rechtssatz: Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, so hat die Abgabenbehörde gem § 216 BAO darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Ein Streit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zugunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend hiebei sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde aus den Jahren 1992 und 1993 stammende Anträge der Beschwerdeführerin auf Umbuchung von auf ihrem Steuerkonto ausgewiesenen Guthaben im Devolutionsweg ab. Sie begründete dies mit dem Hinweis auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 4. August 1994, mit dem über das Vermögen der Beschwerdeführerin der Konkurs eröffnet worden war. Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung sei auf dem Abgabenkonto ein Guthaben v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde sei die Beschwerdeführerin als vermeintliche Unternehmensnachfolgerin nach § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von insgesamt S 311.541,-- herangezogen worden. Zuletzt habe die belangte Behörde diesbezüglich in einer Berufungsentscheidung vom 18. November 1997 die Haftungsschuld für erloschen erklärt. Einem am 3. Dezember 1997 gestellten Rückzahlungsantrag hinsichtlich des bereits bezahlten Betrages von S 311.541... mehr lesen...
In dem nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 93/13/0050, fortgesetzten Berufungsverfahren erging eine mit 18. November 1997 datierte Berufungsentscheidung, mit welcher der Berufung der Beschwerdeführerin betreffend Haftung gemäß § 14 BAO "infolge Entrichtung der Abgabenschuld" stattgegeben und die Haftungsschuld der Beschwerdeführerin für erloschen erklärt wurde. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239;
Rechtssatz: Fragen der Abgabenverrechnung sind nicht Gegenstand eines Rückzahlungsverfahrens nach § 239 BAO, sondern sind nur in einem allenfalls vorangehenden Verfahren nach § 216 BAO mittels Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu klären (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2310). Insoweit kann auch das Bestehen von Guthaben Gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;
Rechtssatz: Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht bei dieser Bestimmung nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darstellung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Berufungsbescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 18. Dezember 1998 als unbegründet ab. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer erkennbar Rechtswidrigkeit des Inhaltes des bekämpften Bescheides geltend macht. Er erachtet sich in seinem Recht verletzt, "die Gebühr für das Öffnen und Schli... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL94803 Bestattung Friedhof Leichenbestattung TotenbeschauNiederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1438;BAO §198 Abs1;BAO §215;BAO §216;FriedhofbenützungsG NÖ 1974 §11;FriedhofbenützungsG NÖ 1974 §7;LAO NÖ 1977 §150;VwRallg;
Rechtssatz: Über Fragen, ob aufgrun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde im Instanzenzug über eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1997 ab, die sie als Antrag auf Abrechnung iSd § 216 BAO und auf Rückzahlung eines Guthabens iSd § 239 Abs. 1 BAO wertete. Bei Meinungsverschiedenheiten ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung erloschen sei, habe die Abgabenbehörde mit einem Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall sei strittig, ob die Rückzahlung der aus dem Besche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die materielle Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Verfahren betreffend Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO und im Verfahren betreffend Rückzahlung nach § 239 Abs 1 BAO nicht zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §216;VwRallg;
Rechtssatz: Das Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Im Abrechnungsbescheid ist nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben im Sinne von § 239 Abs 1 BAO entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungsvorgängen ist im Abrechnungsbescheidverfahren zu klä... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 13. April 1993 bis zum 30. September 1996 Geschäftsführer der G-GmbH. Mit Eingabe vom 14. Juni 1996 ersuchte er für die G-GmbH um Gewährung von Zahlungserleichterung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer für Mai 1996 in Höhe von 1,128.551 S. Mit Bescheid vom 25. Juni 1996 wies das Finanzamt den Antrag ab. Mit Eingabe vom 11. Juli 1996 wurde im Namen der G-GmbH um Gewährung von Ratenzahlung hinsichtlich Abgaben in Höhe von 11.953.789 S - darunt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0188 1 Stammrechtssatz Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §77 Abs2;
Rechtssatz: Auch der Haftungspflichtige ist zur Stellung eines Antrages nach § 216 BAO legitimiert, weil gem § 77 Abs 2 BAO die für den Abgabenpflichtigen getroffenen Anordnungen, soweit nicht anderes bestimmt ist, sinngemäß für die kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für die Abgabe Haftenden gelten (Hinweis Ritz, BAO-K... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 8. Jänner 1988 Geschäftsführer der jeweiligen Komplementär GmbH einer Kommanditgesellschaft (im folgenden KG), über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 30. September 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluß vom 30. April 1993 wurde der Konkurs aufgehoben und in der Folge die Löschung der KG im Firmenbuch durchgeführt. Mit Bescheid vom 14. Juni 1993 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0062 E 15. April 1988 VwSlg 6308 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abga... mehr lesen...
Über das Vermögen der Beschwerdeführerin wurde am 30. April 1997 der Konkurs eröffnet. Mit Schreiben vom 7. Juli 1997 begehrte der Masseverwalter die Rückzahlung der mit einer Buchungsmitteilung bekannt gegebenen Umsatzsteuergutschrift für 03/97. Mit weiterem Schreiben vom 7. Juli 1997 beantragte der Masseverwalter die Rückzahlung eines weiteren Guthabens. Dieses ergebe sich aus einer Überzahlung an Lohnsteuer. Für den Zeitraum August 1996 bis einschließlich März 1997 seien Löhne und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprünglichen Antrag neu entstandenes Guthaben kann nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu einer Rückzahlung führen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Hat sich nach einer gemäß § 239 BAO erfolgten Stellung eines Rückzahlungsantrages das im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Guthaben iSd § 239 Abs 2 BAO bis zu der Entscheidung des Finanzamtes auf Null reduziert und hat die zwischen Antragstellung und En... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...