RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0051

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist in dem in § 216 BAO normierten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen und es ist ein solches auch auf Antrag des Haftungspflichtigen durchzuführen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2353).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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