RS Vwgh 1999/4/22 99/15/0044

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs1;
BAO §216;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Im Abrechnungsbescheid ist nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung abzusprechen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 216 BAO Tz 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150044.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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