Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 210; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 175;
Rechtssatz: Durch die Option auf den Geschäftsanteil einer GmbH allein wird an diesem nicht wirtschaftliches Eigentum erworben. Räumt eine solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;
Rechtssatz: Mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann - je nach den im Schriftum vertretenen, unterschiedlichen Auffassungen - ein Sachverhalt oder ein Tatbestand gewertet, nicht aber ein gesetzlicher Tatbestand über seinen Wortlaut und seinen normativen Gehalt hinaus ausgeweitet werden. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO zugänglichen Tatbestand (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444; AnwBl 1990/8 S 444;
Rechtssatz: Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen hauptsächlich an die zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung von Rechtsvorgängen. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nur insoweit anzuwenden, a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen nach stRsp des VwGH in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen eine Beurteilung gem § 21 A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §29 Z1;
Rechtssatz: Eine zur Pflichtteilsabfindung letztwillig vermachte Rente stellt auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Gegenleistung dar (Hinweis E 8.3.1972, 1247/70). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §57;
Rechtssatz: Wenn Grundstücksanteile einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft von den Liegenschaftseigentümern - iS von deren Behauptungen im Zuge einer "modernen alternativen landwirtschaftlichen Produktion" sowohl zu der von ihnen (höchstens mit Unterstützu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Anerkennung einer zwischen nahen Angehörigen behaupteten stillen Gesellschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130022.X01 Im RIS seit 20.01.1988 mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht
Norm: AVG §37 AVG §45 Abs1 AVG §46 AVG §58 Abs2 AVG §68 Abs1 AVG §7 Abs1 Z5 BAO §187 Z3 BAO §21 Abs1 BAO §22 Abs1 BAO §23 Abs2 EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb EStG 1972 §23 Z1 EStG 1972 §4 Abs4 FinStrG §101 FinStrG §114 Abs1 FinStrG §115 FinStrG §123 FinStrG §124 Abs1 FinStrG §124 Abs2 FinStrG §139 FinStrG §33 Abs1 FinStrG §58 Abs1 litf FinStrG §58 Abs2 lita FinStrG §58 Abs2 litb FinStrG §62 Abs2 litb FinStrG §64 Abs2 FinStrG §72 Abs1 Fi... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §22 Abs1BAO §23 Abs2EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litbEStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §4 Abs4RAO 1945 §15RAO 1945 §9 Abs1
Rechtssatz: Der Ersatz von Barauslagen eines Beauftragten für Reisen zur Durchführung von Informationen in Rechtsangelegenheiten, die einem Rechtsanwalt übertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z9;
Rechtssatz: Betreibt ein Unternehmer eine Heilmassage an einem bestimmten Standort, so unterliegen die daraus erzielten Umsätze selbst dann nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs 2 Z 9 UStG 1972, wenn die Landesregierung nach dem Tir KAG die Errichtungsbewilligung und Betriebsbewilligung f... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gastwirtin, sie ermittelte für das Streitjahr ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Aus einem "Lieferungs- und Leistungsübereinkommen" mit einer Brauerei, das auch auf die "Rechts- und Geschäftsnachfolger" der Vertragschließenden übergehen soll, erhielt die Beschwerdeführerin von dieser Brauerei (aus Anlaß der Errichtung eines neuen Saales mit ca. 500 Sitzplätzen) noch im Jahre des Vertragsabschlusses (1984) einen "baren, einmaligen und nicht rückzahlbaren Zu... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem "Zuwendungsbetrag" einer Brauerei an einen Gastwirt ungeachtet der Verwendung des Ausdruckes "nicht rückzahlbar" nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um ein Darlehen (zur Gä... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es zwar jedem Abgabepflichtigen frei, seine geschäftlichen Verhältnisse nach seinem Belieben zu ordnen. Wenn jedoch bei der Gründung einer GmbH und einer KG vorwiegend die Rechtsnachfolge nach dem Tod de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Vorgeschichte:82/14/0049 E 21. September 1982; Besprechung in:SWK 27/1990, A I 323;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß eine Gewinnbeteiligung oder Verlustbeteiligung eines nahen Angehörigen an Einkünften des Steuerpflichtigen einer eindeutigen, klaren und jede... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0174 E 12. Jänner 1983 VwSlg 5742 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für den Erwerb eines "Hotel-Zeit-Anteilscheines", mit dem die Nutzung eines Hotelzimmers in einer bestimmten Woche der nächsten 50 Jahre ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: JBl 1987/1/1, S 5 und S 20; Rechtssatz: Das Verkaufsanbot eines 75%igen Geschäftsanteiles an einer GmbH an den Gesellschafter, der einen 25%igen Geschäftsanteil (ohne Sperrminorität) innehat, an das der Anbietende befristet gebunden ist, macht den Empfänger des Anbotes während dieser Frist nicht zum Empfänger der angebotenen Anteile in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (Hinweis E 3.4.1984, 83/14/0143, E 13.5.1986, 83/14/0089, 0094). Im RIS seit 21.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0107 E 21. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verkaufsanbot eines 75%igen Geschäftsanteiles an einer GmbH an den Gesellschafter, der einen 25%igen Geschäftsanteil (ohne Sperrminorität) innehat, an das der Anbietende befristet gebunden ist, macht den Empfänger des Anbotes während die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
FJ 1988/6, S 103;
Rechtssatz: Es erscheint unter Fremden ausgeschlossen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrieb um ein nicht angemessenes (geringes) Entgelt überläßt und dann auch noch eine Abfertigung zahlt (Hinweis auf E 31.5.1972, 10/... mehr lesen...
Lt Schuldschein vom 12. 12. 1969 - von dem sich eine gerichtlich beglaubigte Ablichtung in den Verwaltungsakten befindet - bekennt die (Erste) gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „H.... GmbH“ in Wien, von der beschwerdeführenden Partei ein Darlehen von S 100.000,-- bar und ohne jeden Abzug zugezählt erhalten zu haben. Das so beurkundete Rechtsgeschäft nahm das FA für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zum Anlaß, um ungeachtet der von der Darlehensschuldnerin unter Berufung auf § 19 A... mehr lesen...
Index: Stempel- und Rechtsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1 BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Wo sich die Abgabenpflicht allein an die Beurkundung eines Rechtsgeschäftes knüpft, ist für eine wirts... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat - soweit Streit vor dem Verwaltungsgerichtshof besteht - dem Berufungsbegehren der Beschwerdeführerin, die Aufwendungen für Stipendien bei der Körperschaftssteuerveranlagung keine Folge gegeben. Stiftungszweck sei die Verleihung von Stipendien an strebsame junge Männer und Frauen, denen die Mittel zur weiteren Ausbildung fehlen. Bei der Verleihung der Stipendien handle es sich also um Aufwendungen zur Erfüllung des Stiftungszweckes, die als Einkommensverwendu... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1 BAO §34 BAO §35 BAO §36 BAO §37 BAO §38 BAO §39 BAO §40 BAO §41 BAO §42 BAO §43 BAO §44 BAO §45 BAO §46 BAO §47 KStG 1934 §4 Abs1 Z6KStG 1966 §5 Abs1 Z6 implizit BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
I. römisch eins. Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Strick- und Wirkwarenerzeugungsbetriebes. Im Zug einer Betriebsprüfung, die sich auf die Jahre 1958 bis 1960 bezog, wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer, der die alljährlichen Inventuren allein durchgeführt hatte, die Originalinventuraufzeichnungen weggeworfen und auch Kalkulationsaufzeichnungen nicht aufbewahrt hatte. Die stichprobenweise Überprüfung der Barverkaufsbelege ergab, daß die Losungen zum Teil rechnerisch un... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1 BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/01/18 2728/53 2 Stammrechtssatz Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. April 1948 haben HZ, AM, EH und PK die D Ges.m.b.H. mit einem Stammkapital von 20.000,-- S gegründet. Am 31. Dezember 1948 betrug das Aktivvermögen der Gesellschaft nach Berücksichtigung eines Betriebsverlustes von 13.000 S rund 106.500 S. Umsätze waren bis dahin nicht getätigt worden, die Vermehrung der Aktiva ist auf Darlehen von zusammen 94.173 S zurückzuführen, die die Gesellschafter M, H und K der Gesellschaft in der Höhe von je 31.391 S gegeben h... mehr lesen...