Rechtssatz: Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus. Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkrete Tatsachenbehauptung im Einzelnen durch das angebotene Beweismittel erwiesen werden soll, braucht die Abgabenbehörde im Grunde des § 183 Abs 3 BAO ebenso nicht zu entsprechen wie solchen Beweisanträgen, die auc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0162 E 27. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus. Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welc... mehr lesen...
Auf Antrag wurde der Beschwerdeführerin am 28. April 1997 eine Einfuhrlizenz mit der Gültigkeitsdauer 30. Juni 1997 für 24.990 kg Schweinefleisch "Filet, frisch, gekühlt oder gefroren", Versendungs- und Ursprungsland Ungarn, erteilt. Mit Bescheid vom 9. Juli 1998 erklärte der Vorstand des Geschäftsbereiches III der Agrarmarkt Austria (AMA) die von der Beschwerdeführerin geleistete Sicherheit für die genannte Einfuhrlizenz in Höhe von S 108.350,85 zugunsten des Bundes für verfallen und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §167 Abs1;BAO §183 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0040 E 21. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das ange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit dem Jahr 1968 ein Friseurunternehmen, das er im Dezember 1989 aufgegeben hat. Nach den Feststellungen einer im Jahr 1990 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hatte der Beschwerdeführer für die Jahre 1987 und 1988 keine Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) erstellt. Der Prüfer nahm eine Schätzung gemäß § 184 BAO vor, wobei insbesondere der in den Jahren 1987 und 1988 erfolgte Verkauf der Geschäftsräumlichkeiten Berücksichtigung fand. Mit dem E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;AVG §46;BAO §166;BAO §167 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;FinStrG §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0129 E 22. Oktober 1992 VwSlg 6722 F/1992 RS 3 Stammrechtssatz Um sich einerseits der Gefahr einer (unzulässigen) "vorgreifenden" Beweiswürdigung nicht auszusetzen, andererseits dem (verfahrensö... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH meldete beim Zollamt Innsbruck am 9. Mai 1995 23 Stück reinrassige weibliche Zuchtrinder-Kühe bis zum Alter von 60 Monaten, Mindestgewicht: 250 kg, WE-Nr. 01021030120, Eigenmasse 17.670 kg und 11 Stück reinrassige weibliche Zuchtrinder-Färsen bis zum Alter von 36 Monaten, Mindestgewicht: 250 kg, WE-Nr. 01021010120, Eigenmasse 8.280 kg zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet an. Der Anmeldung waren Rechnungen, in denen die Kühe und Färsen mit der jeweiligen Ohrm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0152 E 24. Jänner 1996 RS 2 Stammrechtssatz Aus sachlicher Sicht setzt ein Beweisantrag voraus, daß er "prozessual ordnungsgemäß" gestellt wird, denn nur dann ist er als solcher beachtlich. Entscheidend für einen Beweisantrag ist vor allem die Angabe des Beweismittels ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §166;BAO §167;BAO §183 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0180 E 17. September 1997 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein tauglicher Beweisantrag hat nicht nur das Beweismittel, sondern auch das Beweisthema zu nennen (Hinweis E 2.3.1993, 92/... mehr lesen...
Auf Grund des Verdachtes, die Beschwerdeführerin habe einen Pkw mit dem Schweizer Kennzeichen ZH 245.048 trotz eines inländischen Wohnsitzes (Fußach, Riedle 19) ohne die Voraussetzungen des formlosen, sicherungsstellungsfreien Vormerksverkehrs zu erfüllen, im Inland benützt, fanden finanzstrafrechtliche Erhebungen gegen die Beschwerdeführerin statt. Mit Bescheid vom 11. Mai 1995 schrieb das Hauptzollamt Feldkirch der Beschwerdeführerin gemäß § 177 Abs. 3 lit. e ZollG 1988 in Verb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §166;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Eine Würdigung der Beweise hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit ist nur nach deren Aufnahme möglich; eine vorgreifende Beweiswürdigung ist unzulässig (Hinweis Stoll, BAO II, S. 1892). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998160303.X01 ... mehr lesen...
Die zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr jeweils zum 31. August bilanzierende beschwerdeführende GmbH erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen und aus dem Betrieb von Würstel- und Maroniständen. Im Jahr 1990 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1985 bis 1987 statt. Nach den Feststellungen in der Tz 8 des Prüfungsberichtes vom 16. Februar 1990 war nach Ansicht des Prüfers wegen formeller und materieller "Nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0034
Rechtssatz: Es ist nicht hinreichend, etwa allgemein die fehlende Einvernahme von Zeugen zu einer bestimmten Frage zu rügen, ohne anzugeben, welche Zeugen konkret zu welchem ... mehr lesen...
Der den Gegenstand des Beschwerdefalles bildende Sachverhalt wurde aus Anlass unterschiedlicher Verfahren bereits mehrfach an den Verwaltungsgerichtshof herangetragen und findet sich im jeweiligen Darstellungsteil der hg. Erkenntnisse vom 29. April 1992, 90/13/0201, vom 2. August 1995, 93/13/0167, vom 20. September 1995, 93/13/0161, und ebenfalls vom 20. September 1995, 93/13/0283. Der Abgabenbehörde war durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen in Bonn bekannt geworden, dass... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufung auf Akten stellt kein zulässiges Beweisanbot dar, wenn im Beweisantrag nicht dargestellt wird, aus welchen Bestandteilen des betroffenen Aktes sich welche konkreten Umstände ergeben sollten (Hinweis E 22.4.1992, 91/14/0232). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:19971300... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beweisantrag muss, soll er prozessuale Wirksamkeit entfalten, ein Mindestmaß an Spezifizierung hinsichtlich der unter Beweis zu stellenden Sachverhalte der Art aufweisen, dass der Beh im Falle des Vortrages umfangreicherer Sachverhaltsbehauptungen durch die Partei erkennbar wird, welche der im Einzelnen vorgetragenen Sachver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die aus § 183 Abs 3 BAO erfließende Obliegenheit der Abgabenbehörde, von den Parteien beantragte Beweise aufzunehmen, einen erheblichen Beweisantrag voraus, der neben der Angabe des Beweismittels auch das Beweisthema in einer solchen Weise zu benennen hat, die erkennen lässt, welcher ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Er führt auch eine Hausapotheke. Bei einer im Jahr 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung über die Zeiträume 1989 bis 1991 vertrat die Prüferin die Ansicht, wegen einer festgestellten "Kalkulationsdifferenz" im Rahmen der Hausapotheke sei für das Jahr 1991 eine Umsatz- und Gewinnhinzurechnung von 150.000 S vorzunehmen. In der unter Tz 18 des Betriebsprüfungsberichtes vom 30. November 1993 dargestellten Berechnung wurde zur ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs1;BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus (Hinweis E 19. November 1998, 97/15/0010). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:199515012... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1986 einen Handel mit Fliesen und lässt im Rahmen seines Unternehmens auch Fliesenverlegungsarbeiten durchführen. Den Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 EStG. Da auf Grund von Erhebungen des Finanzamtes Zweifel an der Existenz einiger in den Eingangsrechnungen des Beschwerdeführers genannter Unternehmer aufkamen, wurde zur Klärung des Sachverhaltes eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 vorgenommen. Die Prüferin st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §167 Abs1;BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das angegebene Beweismittel geklärt werden sollen. Erheblich ist ein Beweisantrag... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt in Höhe von S 43.332,--. Dabei stand einem Architektenhonorar von S 1,293.332,-- eine mit "Fremdleistung" bezeichnete Ausgabenposition in Höhe von S 1,250.000,-- gegenüber. Die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1991 erfolgte (insoweit) erklärungsgemäß (Bescheid vom 30. März 1993). Im Jahr 1996 fand beim Beschwerdeführer u.a. Betreff: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus (Hinweis EB E 24.1.1996, 94/13/0152). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Jänner 1989 gegründet. Das Einzelunternehmen des Gesellschafters Gerhard K., der zu 90 % an der GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer ist, wurde zum 1. Februar 1989 in die GmbH eingebracht. Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin für das Streitjahr an Johann D. geleistete Provisionen in Höhe von S 296.400,-- a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183 Abs3;BAO §183; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/13/0152 2 Stammrechtssatz Aus sachlicher Sicht setzt ein Beweisantrag voraus, daß er "prozessual ordnungsgemäß" gestellt wird, denn nur dann ist er als solcher beachtlich. Entscheidend für einen Beweisantrag ist vor allem die Angabe des Beweismi... mehr lesen...
Nach dem Bericht über die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen vom 7. Oktober 1994 erzielte die Beschwerdeführerin in den Jahren 1988 bis 1993 gewerbliche Einkünfte aus der Führung eines Bordellbetriebes. Wegen fehlender Aufzeichnungen seien die Steuerbemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. Die von der Beschwerdeführerin gegen die auf Grundlage der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen ergangenen Abgabenbescheide eingebrachte Berufung blieb erfolglos. Im angefochtenen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150205.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und entfaltete in den Streitjahren daneben noch weitere wirtschaftliche Aktivitäten anderer Art. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden nach amtswegiger Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren der Jahre 1985 bis 1988 für diese Jahre und das Jahr 1989 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen, die der Beschwerdeführer in einigen Punkten mit Berufung bekämpfte. Der nunmehr angefochtene Bescheid, mit welchem der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/13/0152 2 Stammrechtssatz Aus sachlicher Sicht setzt ein Beweisantrag voraus, daß er "prozessual ordnungsgemäß" gestellt wird, denn nur dann ist er als solcher beachtlich. Entscheidend für einen Beweisantrag ist vor allem die Angabe des Beweismittels und... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Jänner 1996 wies das Finanzamt Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch der Beschwerdeführerin gegen die Strafverfügung vom 31. März 1995, Str.L.Nr. 177/93, als nicht fristgerecht eingebracht zurück. Mit Bescheid vom selben Tag wies diese Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Einspruchsfrist gegen die genannte Strafverfügung als unbegründet ab. Mit den angefochtenen ... mehr lesen...