Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 2002 und 2003 als unbegründet ab. Sie führte aus, das Finanzamt habe im Zuge einer Prüfung der Aufzeichnungen festgestellt, dass der Beschwerdeführer bei der Errichtung von Einfamilienhäusern durch die Familien B., K. und L. für die Planung der Raumaufteilung, Einholung von Anboten und Verwaltung der ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. November 2005 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der F. GmbH im Ausmaß von insgesamt 72.024,98 EUR heran (dieser Haftungsbetrag setzte sich nach einer Aufgliederung in der Beilage zum Haftungsbescheid aus Lohnabgaben und Umsatzsteuer sowie Nebenansprüchen der Jahre 2003 und 2004 zusammen). Zur Begründung: führte das Finanzamt aus, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 8. Jä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3; BAO § 183 heute BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein veranstaltet im seinem Vereinslokal in Wien täglich (in der Regel zwischen 20.00 Uhr und 4.00 Uhr) Tombolaausspielungen (Bingo). Die Abgabenbehörde erster Instanz ermittelte - nach mehreren Begehungen durch Revisionsbeamte im Zeitraum Mai bis Juni 2004 und im Hinblick auf das Fehlen von durch den Beschwerdeführer geführten Aufzeichnungen - die Bemessensgrundlage für die Vergnügungssteuer für den Zeitraum April bis Juni 2004 im Schätzungswege wie folgt: ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183 Abs3;LAO Wr 1962 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0010 E 19. November 1998 RS 3 Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, vo... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B. GmbH im Ausmaß von 863.396,94 EUR in Anspruch. Die Abgabenschuldigkeiten umfassten Abgaben der Jahre 1995 bis 1999, wobei in einer Beilage zum Haftungsbescheid eine Aufgliederung hinsichtlich der einzelnen Abgaben und Zeiträume erfolgte. Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Ein nach § 183 Abs. 3 BAO beachtlicher Beweisantrag hat ein ausreichend präzisiertes Beweisthema anzugeben (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2007, 2006/13/0086). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2004130142.X08 Im RIS seit 16.05.2008 ... mehr lesen...
E F hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 31. Juli und 8. August 2001 von der A Groß- und Kleinhandel nunmehr GmbH & Co KG die Liegenschaften EZ 52 und 1884 je KG L und von R S und M Z die Liegenschaft EZ 228 KG L um den Kaufpreis von S 25,000.000,-- (EUR 1.816.820,80) erworben und die vom Finanzamt Graz-Umgebung mit Bescheid vom 14. März 2002 festgesetzte Grunderwerbsteuer von EUR 63.588,73 entrichtet. Im "Aufhebungsvertrag" vom 4. Dezember 2002 vereinbarten die eingangs ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §169;BAO §183 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0143 E 6. November 1990 RS 4 Stammrechtssatz Wurden Beweisanträge - im konkreten Fall auf Einvernahme bestimmter Pesonen als Zeugen - zu einem konkreten und entscheidungswesentlichen Thema nicht gestellt, v... mehr lesen...
1. Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibt in Wien, G. Straße 129, eine Gastwirtschaft. Die N. GmbH meldete dem Magistrat der Stadt Wien, MA 4 - Referat Vergnügungssteuererklärung, Anmeldung eines Apparates, per 1. September 2001 das Halten eines Apparates am Standort des Gastbetriebes der Beschwerdeführerin. Die Vergnügungssteuer für den angemeldeten Apparat betrage monatlich S 18.000,--. In der Anmeldung wird sowohl als Lokalinhaberin, Eig... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;LAO Wr 1962 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0162 E 27. März 2002 RS 1
(hier § 144 Abs. 3 Wr LAO anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis ges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte eine im Bereich eines Krankenhauses gelegene Liegenschaft ab 1. August 1984 von einer Gemeinde in Bestand genommen, auf welcher ein Superädifikat errichtet war. Dem in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen Bestandvertrag zufolge sei die Bestandgabe erfolgt, um dem Beschwerdeführer die Weiterführung des auf der Grundfläche befindlichen Kioskes zu ermöglichen, in welchem sich eine Tabak-Trafik, eine Blumenhandlung sowie ein Buffet-Betrieb (im Fol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs1;BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Der Antrag auf Beischaffung des Verfahrensaktes über einen Strafprozess war als Beweisantrag untauglich gestellt gewesen, weil die Angabe verabsäumt worden war, aus welchen Bestandteilen des beizuschaffenden Aktes sich welche für den Beschwerdefall relevanten konkreten Umstände ergeben sollten (Hinweis E 25. Februa... mehr lesen...
1.1. Am 8. Mai 2000 stellten die Beschwerdeführer mit dem Formular "Mehrfachantrag-Flächen 2000" unter Anschluss des Flächenbogens, der Flächennutzungsliste und der Tierliste den Antrag auf Flächenzahlungen für Erzeuger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen. Unter Berücksichtigung der am 10. Mai 2000 durch den Erstbeschwerdeführer vorgenommenen Korrekturen beantragten die Beschwerdeführer Flächenzahlungen für insgesamt 28,79 ha (23,59 ha Getreide, 1,9 ha "SL-Grünbrache", 3,3 ha Ölsaat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;BAO §166;BAO §183 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0091 E 26. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Ein Zeuge muß insbesondere dann nicht vernommen werden, wenn er nach der Aktenlage zu den entscheidungswesentlichen Fragen keine Aussage mache... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 6. Juli 1998, 11. November 1998 sowie 13. Juli 1999 wurde der G GmbH für ein näher bezeichnetes Bauvorhaben in Wien die Ausgleichsabgabe gemäß § 36 Abs. 1 und § 42 des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1957 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 56/1996, in der Höhe von je S 120.000,--, somit insgesamt S 360.00... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;LAO Wr 1962 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0148 E 27. März 2003 RS 3
(hier zu § 144 Abs. 3 Wr LAO ergangen) Stammrechtssatz Der bloße Antrag auf die Herbeischaffung von bzw Einsichtnahme in Gerichtsakten stellt keinen Beweisantrag iSd § 183 Abs 3 BAO dar. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Jänner 1996 Geschäftsführer der H GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. Mai 1997 der Konkurs eröffnet worden ist. Nach Verteilung des Massevermögens - auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 17,37883 % - wurde der Konkurs mit Beschluss vom 22. Juni 1998 aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 24. März 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für folgende Abgabenschulden der H GmbH in Anspruch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Die Erklärung, zu einer Anhörung bereit zu sein, stellt keinen tauglichen Beweisantrag dar. Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs. 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus. Beweisanträgen, die nicht ausreiche... mehr lesen...
Bei einer 1993 bis 1995 umfassenden Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin, einem den Gewinn nach § 5 EStG 1988 ermittelnden Bauunternehmen, kam es zu Beanstandungen in der bilanziellen und umsatzsteuerlichen Erfassung bestimmter Bauleistungen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen gegen die - den Feststellungen des Prüfers folgenden - Bescheide des Finanzamtes als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass sich im Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;
Rechtssatz: Der bloße Antrag auf die Herbeischaffung von bzw Einsichtnahme in Gerichtsakten stellt keinen Beweisantrag iSd § 183 Abs 3 BAO dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999150148.X03 Im RIS seit 16.07.2003 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Mai 1997 wurde den Beschwerdeführern als Gesamtschuldner gemäß § 4 Abs. 6 VGSG für das Halten eines Spielapparates der Type "Vienna Star" im Betrieb des Zweitbeschwerdeführers für die Zeit von Jänner 1997 bis Mai 1997 Vergnügungssteuer im Gesamtbetrag von 90.000 S vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde wegen unterlassener Anmeldung des Spielapparates ein Verspätungszuschlag von 9.000 S und wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 27. Dezember 1999, wurde dem beschwerdeführenden Verein für das Halten von zwölf Geldspielapparaten für den Zeitraum "01-MAR-1999 bis 31-MAR-1998" Vergnügungssteuer im Betrag von 72.000 S vorgeschrieben. Des weiteren wurde dem beschwerdeführenden Verein mit Bescheid vom selben Tage für das Halten von zehn Geldspielapparaten für den Zeitraum "01-JUN-1999 bis 30-JUN- 1999" Vergnügungssteuer im Betrag von 60.000 S vorge... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;LAO Tir 1984 §146 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0091 E 27. Februar 2001 RS 4
(hier: § 146 Abs 3 Tir LAO 1984 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Berufung auf Akten stellt kein zulässiges Beweisanbot dar, wenn im Beweisantrag nicht dargestellt wird, aus welchen Bestandteilen des betroffenen Aktes sich wel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;LAO Wr 1962 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0162 E 27. März 2002 RS 1
(hier: § 144 Abs 3 Wr LAO anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis ges... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3;LAO Tir 1984 §146 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0162 E 27. März 2002 RS 1
(hier: § 146 Abs 3 Tir LAO 1984 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 18. Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der KG zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in der er vorbrachte, dass die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin - es werde ein Zwangsausgleich angestrebt - noch nicht feststehe. Auch habe er über keine ausreichen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0162 E 27. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages nach § 183 Abs 3 BAO setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus. Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann führten jeder für sich in Wien ein Taxiunternehmen. Bereits für die Jahre 1980 bis 1985 wurden die Besteuerungsgrundlagen nach Maßgabe einer abgabenbehördlichen Prüfung im Schätzungsweg ermittelt. Die damals gegen die abweisende Berufungserledigung (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1980 bis 1985) erhobene Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0280 (im Folgenden: Vorerkenntnis), als unbegründet ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau führten jeder für sich in Wien ein Taxiunternehmen. Bereits für die Jahre 1980 bis 1985 wurden die Besteuerungsgrundlagen nach Maßgabe einer abgabenbehördlichen Prüfung im Schätzungsweg ermittelt. Die damals gegen die abweisende Berufungserledigung (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1980 bis 1985) erhobene Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0281, (im Folgenden: Vorerkenntnis), als unbe... mehr lesen...