RS Vwgh 2001/5/30 98/13/0033

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0034

Rechtssatz

Es ist nicht hinreichend, etwa allgemein die fehlende Einvernahme von Zeugen zu einer bestimmten Frage zu rügen, ohne anzugeben, welche Zeugen konkret zu welchem Beweisthema hätten einvernommen werden sollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130033.X01

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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