RS Vwgh 1998/11/19 97/15/0010

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BAO §183 Abs3;

Rechtssatz

Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus (Hinweis EB E 24.1.1996, 94/13/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150010.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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