Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid ist die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für "Kuraufenthalte" des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau in den Jahren 1996, 1997 und 1998 als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 strittig. Im Einzelnen handelte es sich um Aufenthalte in Grado (Italien) vom 20. April bis 4. Mai sowie vom 5. bis 12. Oktober 1996, vom 19. April bis 3. Mai sowie vom 27. September bis 4. Oktober 1997 und vom 25. April bis 9. Mai sowie vom ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin), einer Werbeagentur, durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Werner M (25 % der Anteile) seien im Prüfungszeitraum Überstundenzuschläge steuerfrei gemäß § 68 EStG 1988 ausbezahlt worden. Die Ehefrau des Werner M sei Mehrheitsgesellschafterin (75 %) und ebenfalls Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin. Dem Prüfer seien Aufzeichnungen vorgele... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0073 E 31. März 2004 RS 3 Stammrechtssatz In Anbetracht der dem § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 legcit angeführten Zeiten Leistungen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur-)aufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den... mehr lesen...
Die A Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH (in der Folge: A. GmbH), die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, erklärte dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt), mit den Anmeldungen vom 24. Jänner 1994, 11. März 1994, 6. April 1994, 26. August 1994 und 19. Dezember 1994 jeweils am 21. Jänner 1994 (Serie A), bzw. 10. März 1994 (Serie B), 31. März 1994 (Serie C), am 24. August 1994 (Serie D) und 15. Dezember 1994 (Serie E) Genussscheine in einem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0204 E 18. April 1990 VwSlg 6489 F/1990 RS 5 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, die für den Bestand und den Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0204 E 18. April 1990 VwSlg 6489 F/1990 RS 6(hier ohne vorletzten und letzten Satz) Stammrechtssatz Die Aufklärungspflicht des Abgabepflichtigen bildet das Gegenstück zu der amtlichen Erm... mehr lesen...
In der Niederschrift vom 4. Dezember 2000 über die bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung ist festgehalten, die Beschwerdeführerin habe am 10. Jänner 1996 65 Teppiche um den Preis von ca. S 4,5 Mio. erworben. Auf der über den Teppicheinkauf erstellten Rechnung scheine als Verkäufer NO mit einer Adresse in Wien auf. Am 30. April 1996 habe die Beschwerdeführerin nachweislich einen dieser Teppiche (einen "Kozak"), dessen Einkaufspreis brutto S 150... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §169; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/14/0066 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0173 E 23. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es die Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschä... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) übt das Handelsgewerbe aus. Strittig ist, ob die belangte Behörde den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf von "Gelee-Royal", "DPF-Sinterwerkstoffe" und "Aqua-Save" zu Recht versagt hat. Der angefochtene Bescheid - mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse trifft den Abgabepflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der belangten Behörde ist es in diesem Zusammenhang nicht aufgegeben, im naturwissenschaftlichmathematisch exakten Sin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bauingenieur. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 machte der Beschwerdeführer als Werbungskosten u.a. "Tag u. Nächtigungsgelder vom 1.4.1994 - 31.12.1994" in Höhe von S 84.360,- - sowie Ausgaben für "Familienheimfahrt" in Höhe von insgesamt S 29.526,-- geltend. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1994 (Arbeitnehmerveranlagung), in dem die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0216 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0154 E 20. April 2004 RS 2(hier ohne Einschub im ersten Satz und ohne den letzten Satz) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in den Beilagen zu seiner Einkommensteuererklärung für 1986 unter den Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust als stiller Gesellschafter an der H. GesmbH in Höhe von 7,350.000 S geltend. Bei der mit Bescheid des Finanzamtes vom 6. Oktober 1987 erfolgten Einkommensteuerfestsetzung 1986 und bei der mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. August 1990 gemäß § 295 BAO geänderten Einkommensteuerfestsetzung 1986 wurde dieser Verlust zunächst anerkannt. Nach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0172 E 26. Juni 2002 RS 4 Stammrechtssatz Die mit Verlusten aus einer Betätigung konfrontierte Abgabenbehörde ist verpflichtet, die Verluste zum Anlass dafür zu nehmen, an Hand der Ertragsfähigkeit der Betätigung zu prüfen, ob Liebhaberei vorliegt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt seit Februar 1992 als Vorstandsdirektor der B AG Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für das Streitjahr 1995 machte er im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in Oberösterreich sowie die Betriebskosten für eine Garconniere in Wien, B. Gasse 34/I/22, aus dem Titel der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Weiters beantragte er, infolge d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Es ist Sache desjenigen Steuerpflichtigen, der die - grundsätzlich nie durch die Erwerbstätigkeit veranlasste - Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als b... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Recycling von Altmetallen. Anlässlich einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, bei einem leitenden Angestellten mit eigenem Büro sei eine überwiegende Verschmutzung bzw Erschwernis nicht anzunehmen, sodass sich hinsichtlich der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (im Folgenden SEG-Zulage) für Franz T, den Produktionsleiter der Beschwerdeführerin, eine Nachforderung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 1996 Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb in Höhe von zusammen 1,514.770 S und für das Streitjahr 1997 in Höhe von zusammen 578.058 S. Mit seiner Einkommensteuererklärung 1996 machte er außergewöhnliche Belastungen "für Tochter E., Schuldenabdeckung" in Höhe von 505.550 S geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung begründete er die außergewöhnliche Belastung damit, dass er für seine aus erster Ehe stammende To... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0008 E 13. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Die Begünstigungen nach § 68 Abs 1 und § 68 Abs 5 EStG 1988 setzen ua voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0126 E 16. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung ges... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 9. Mai 1997 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht "der am 15.5.1997 fälligen Einkommensteuerrestschuld in Höhe von S 483.604,--" gemäß § 236 BAO. Zur Begründung: führte er aus, im Jahre 1995 sei über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden. Durch Veräußerung seines restlichen Vermögens und finanzielle Unterstützung seiner Gattin und der übrigen Familie sei es ihm möglich gewesen, das Konkursverfahren mit einem Zwangsausgleich (Quote von 25 %) abzuschl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung eines von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Sanierungsgewinnes im Ausmaß von rund 450.000,-- Schilling. Sie begründete dies einerseits damit, dem Vorbringen der Beschwerdeführerin in der mündlichen Verhandlung ("die Bank habe mit der Berufungswerberin nichts mehr zu tun haben wollen") sei zu entnehmen gewesen, dass es das Anliegen der auf ihre Forderungen zum Großteil verzichtenden B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0037 E 7. Juni 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Steuerpflichtigen, in dem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstände... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsic... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Abgabepflichtige habe die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Bei einer Gefährdung der Abgaben handle es sich um das Vorstadium eines Abgabenausfalles, in dem eine Tendenz erkennbar sei, dass die Abgabe nicht bezahlt werde. Die Einbringung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212;
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung Inanspruchnehmende hat also selbst einwandfrei und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein im April 1940 geborener deutscher Staatsangehöriger mit Familienwohnsitz in Erlangen, schloss am 25. Mai 1992 mit einer Kärntner Handelsgesellschaft einen Anstellungsvertrag ab, auf Grund dessen er ab dem 1. Jänner 1993 mit der Funktion des Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft seines Vertragspartners betraut wurde. Nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages wurde dieser auf unbefristete Zeit unter Einräumung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Qua... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Es ist Sache desjenigen Steuerpflichtigen, der die - grundsätzlich nie durch die Erwerbstätigkeit veranlasste - Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als b... mehr lesen...
Betreffend die szt. Rechtsanwaltskanzlei der Beschwerdeführerin fand eine Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1995 statt. In einer Eingabe an die Lohnsteuerstelle vom 11. August 1994 wurde zu "ab 19.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen geleisteten Überstunden" die Ansicht vertreten, dass diese betrieblich notwendig gewesen seien. Die Beschwerdeführerin sei überwiegend als Masseverwalter tätig und sämtliche dabei anfallenden Arbeiten seien durch s... mehr lesen...