RS Vwgh 2003/4/30 99/13/0222

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1988 §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0206 E 25. November 1999 RS 3

Stammrechtssatz

In Anbetracht der dem § 68 Abs 1 EStG 1988 zugrundeliegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs 1 legcit angeführten begünstigten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen die Tätigkeiten auszuüben, nachgewiesen werden (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 5.5 zu § 68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130222.X02

Im RIS seit

13.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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