RS Vwgh 2003/2/27 99/15/0193

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs2;

Rechtssatz

Der in § 4 Abs. 2 Sachbezugs-VO geforderte Nachweis erfordert eine konkrete Behauptung betreffend die Anzahl der für Fahrtstrecken iSd § 4 Abs. 1 Sachbezugs-VO zurückgelegten Kilometer und die Beibringung geeigneter Beweismittel. Eine "Quasi-Beweislastumkehr" lässt sich dem Gesetz zwar nicht entnehmen, allerdings ist im Hinblick auf die besondere Nähe der Arbeitgeberin zum Sachverhalt von einer erhöhten Mitwirkungspflicht der Partei auszugehen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2, Tz 9 zu § 115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150193.X02

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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