RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0070

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §48;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Dass die zur erforderlichen Mitwirkung ungeachtet des Einschreitens eines berufsmäßigen Parteienvertreters nicht bereite Abgabepflichtige (Beschwerdeführerin) von der belangten Behörde nach der Erfolglosigkeit ihres Mitteilungsersuchens nicht nochmals zur Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung aufgefordert wurde, begründete nach der Judikatur zur Mitwirkungspflicht der Partei im Verfahren zur Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen (Hinweis E 28. Mai 1997, 96/13/0110; E 9. Oktober 1991, 90/13/0007) keine Verletzung von Verfahrensvorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130070.X02

Im RIS seit

26.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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