Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3; BAO §101 Abs4; BAO §188; BAO §191 Abs1 litc; BAO §191 Abs2; BAO §93 Abs2; BAO §97 Abs1; BAO § 101 heute BAO § 101 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 101 gültig von 22.07.2023 bis 19.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3; BAO §101 Abs4; BAO §188; BAO §191 Abs1 litc; BAO §191 Abs2; BAO §191 Abs3 litb; BAO §93 Abs2; BAO § 101 heute BAO § 101 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 101 gültig von 22.07.2023 b... mehr lesen...
1.0. Mit dem am 29. Oktober 1993 beim Finanzamt eingelangten, ausgefüllten Fragebogen wurde die Gründung einer atypisch stillen Beteiligung der Beschwerdeführerin als stiller Gesellschafter an der H. AG als Geschäftsherr laut Gesellschaftsvertrag vom 30.9.1993 angezeigt. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "... II. GESELLSCHAFTSVERHÄLTNIS römisch zwei. GESELLSCHAFTSVERHÄLTNIS Der Geschäftsherr nimmt die (Beschwerdeführerin) als atypisch stillen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0014 B 2. August 2000 VwSlg 7532 F/2000 RS 2 Stammrechtssatz Die in § 191 Abs 3 lit b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbesche... mehr lesen...
Die Satzung des Vereines IM weist im Wesentlichen folgenden Inhalt auf: "I. Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen 'IM' und hat seinen Sitz in L. II. römisch zwei. Mitglieder 1.) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2.) Ordentliche Mitglieder: Der Aufnahmewerber muss von einem Mitglied des Vereinsvorstandes vorgeschlagen und von diesem als Gast eingeführt werden. Das Mitglied hat den Aufnahmewerber über Sinn ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Soweit der angefochtene Bescheid die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO betrifft... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat am 27. März 1996 mit Hans B den schriftlichen Vertrag zur Gründung eines Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geschlossen. In Punkt II des Vertrages wird als Unternehmensgegenstand der Betrieb des Unternehmens mit der Etablissementbezeichnung "Fahrschule R, Inhaber (Name der Beschwerdeführerin)" genannt. In Punkt VIII des Vertrages ist festgehalten, dass die Vertretung und Geschäftsführung ausschließlich Hans B obliegt. Die Beschwerdeführerin hat am 27. M... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0022 E 21. April 2005 RS 4 Stammrechtssatz Der Feststellungsbescheid nach § 188 BAO muss denjenigen, gegenüber denen er ergeht bzw wirkt, zugestellt werden oder iSd § 101 Abs 3 als zugestellt gelten (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2021). European Ca... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe der am 1. Jänner 1989 verstorbenen AW, welche über einen Großteil des Nachlasses durch Legate verfügt hatte. Ihren Drittelanteil an der Liegenschaft in L hatte AW ihrer Nichte LG vermacht. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 16. Dezember 1994 wurde über Antrag der Legatare die Nachlassseparation gemäß § 812 ABGB bewilligt, mit Beschluss vom 17. Mai 1995 Rechtsanwalt Dr. W zum Separationskurator bestellt. Der Beschwerdeführer ist Erbe de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;
Rechtssatz: Der Feststellungsbescheid nach § 188 BAO muss denjenigen, gegenüber denen er ergeht bzw wirkt, zugestellt werden oder iSd § 101 Abs 3 als zugestellt gelten (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003150022.X04 Im RIS... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §825;BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3;BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Bei Miteigentumsgemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind (soweit gesellschaftsvertraglich nicht anderes vorgesehen ist) alle Mitglieder bzw Gesellschafter (im Zusammenwirken) zur Führung der Geschäfte befugt. Die Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bilden eine Grundstücksgemeinschaft "Dr. Gunter G. und Mitbesitzer", an die auch die als Bescheid intendierte angefochtene Erledigung (zu Handen der auch als Beschwerdevertreterin einschreitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) erging, mit der einer Berufung gegen einen gemäß § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheid (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) des Finanzamtes vom 23. Februar 1998 für das Jahr 1996 teilweise Folge gegeben wurde. Wie sich aus de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 lita;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §81;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirkung äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 leg. cit. auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten... mehr lesen...
Die miteinander verheirateten Beschwerdeführer erwarben im Jahr 1988 um S 900.000,-- ein Reihenhaus in P, wobei sie in ein bis 1990 bestehendes Mietverhältnis eintraten. Anschließend wurde das Mietobjekt bis Oktober 1992 um S 5.450,-- monatlich netto wertgesichert weitervermietet. Von 1992 bis 1994 tätigten die Beschwerdeführer als Miteigentümergemeinschaft Sanierungsarbeiten im Gesamtausmaß von ca. S 800.000,-- netto. Anschließend schlossen sie mit dem Sohn und der Schwiegertochter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 101 Abs. 3 BAO gilt die Zustellung einer einzigen Ausfertigung eines Feststellungsbescheides nur dann als Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Dies bedeutet, ... mehr lesen...
An eine atypisch stille Gesellschaft (die I-GmbH & Gesellschafter), deren Gesellschafterin die Beschwerdeführerin war, ist mit Ausfertigungsdatum 13. November 1997 ein Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1993 ergangen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin die Berufung vom 29. Dezember 1997. Mit dem an die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin der "I-GmbH & Gesellschafter" gerichteten angefochtenen Bescheid der belangten Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0161 B 12. September 1996 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 191 Abs 3 BAO wirken Feststellungsbescheide iSd § 188 BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer von drei Miteigentümern der in der Katastralgemeinde S. gelegenen Liegenschaften "EZ 229, 232 und 233". Mit dem angefochtenen, an die "Gemeinschaft der Miteigentümer für den Grundbesitz KG S. Grundstücke Nr. 726/1, 732/1 und 733/1, z. Hd. DDr. H. (Beschwerdeführer)" gerichteten Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug den Einheitswert zum 1. Jänner 1993 gemäß § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG 1955 mit 478.000 S fest und nahm die Zurechnung an d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3 lita;BAO §97 Abs1;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. a BAO zukommende Wirkung äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §186;BAO §191 Abs3 lita;BAO §81;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist zu Handen des Beschwerdeführers (wohl als vertretungsbefugte Person im Sinne des § 81 BAO) zugestellt worden, einen Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO enthält die Ausfertigung nicht. Da das Wesen eines Bescheides gemäß § 186 B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Gesellschafter der später die Firma G GesmbH & Co KG führenden G & R GesmbH & Co KG (im Folgenden kurz: KG). Mit an die KG gerichteten Bescheiden hatte das Finanzamt die Verfahren zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Streitjahre wieder aufgenommen und die Einkünfte (neu) festgestellt. Gegen diese Bescheide hatten sowohl die KG (mit Schriftsatz vom 12. Juni 1991) als auch der Beschwerdeführer (mit Schriftsatz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0014 B 2. August 2000 RS 2
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §290 Abs1;BAO §81 Abs8;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312;
Rechtssatz: Der zwingenden gesetzlichen Anordnung des § 191 Abs. 1 lit. c BAO zufolge hätte die angefochtene Erledigung ... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer gründeten im Dezember 1993 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des gewerblichen Handels mit Wertpapieren. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die für die Jahre 1993 und 1994 erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb in Höhe von 12,276.217 S und 7,512.130 S mit der Begründung: nicht anerkannt, dass die Tätigkeit dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sei. Mit "Bescheid vom 3. März 1997" traf das Finanzamt di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide e... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides sprach die belangte Behörde mit diesem über eine Berufung der M GmbH & Co KG gegen die am 21. und 28. Oktober 1996 ausgefertigten Bescheide des Finanzamtes M betreffend Unterbleiben von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünften 1987 bis 1994 sowie Gewerbesteuer 1987 bis 1993 ab. Die Entscheidung lautete dahingehend, dass die Berufung hinsichtlich Unterbleiben von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;BAO §290 Abs1;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann (auch Berufungsentscheidungen wirken gemäß § 290 Abs. 1 BAO für und gegen die gleiche... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende X. Mobilien- und Immobilienvermietungs- und Vertriebsservice GmbH ist Geschäftsherr stiller Gesellschaften zu den Dritt- bis 57.-Beschwerdeführern, die sich im Wege der zweitbeschwerdeführenden Bank als Treuhänderin am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als stille Gesellschafter beteiligt haben. Als Vertreter aller Beteiligten trat im Abgabenverfahren eine Wirtschaftstreuhänderkanzlei auf. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemein... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;HGB §17 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat sich von seiner Judikatur, nach welcher eine "Firma" nicht Adressat eines Bescheides sein könne, abgewendet (Hinweis E 25.11.1999, 98/07/0175). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs 3 lit b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten (Hinwe... mehr lesen...