Entscheidungen zu § 5 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-26 von 26

TE Vwgh Erkenntnis 2022/4/8 Ro 2022/03/0016

1        Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2        Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.2022

RS Vwgh 2022/4/8 Ro 2022/03/0016

Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003TKG 2003 §12a Abs2TKG 2003 §9 Abs2
Rechtssatz: Wie insbesondere § 9 Abs. 2 und § 12a Abs. 2 TKG 2003 deutlich machen, soll die behördliche Anordnung der Mitbenutzung die mangels Einigung der Parteien nicht zustande gekommene Vereinbarung ersetzen. Das TKG 2003 geht also vom Primat der privatautonomen Gestaltung aus (vgl. etwa VwGH 18.3.2004, 2002/03/0247), der Regulierungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2020/11/6 Ro 2020/03/0014

1        Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2        Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. 3        Mit Schreiben vom 15. März 2019 forderte die W die H auf, deren Kunden keinen Zugang mehr zur unter der Domain... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.2020

RS Vwgh 2020/11/6 Ro 2020/03/0014

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/03/0011 E 06.11.2020Ro 2020/03/0012 E 06.11.2020Ro 2020/03/0013 E 06.11.2020Ro 2020/03/0015 E 06.11.2020Ro 2020/03/0018 E 06.11.2020
Rechtssatz: Das TKG 2003 ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.2020

TE Vwgh Beschluss 2008/3/26 AW 2008/03/0018

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.2008

TE Vwgh Beschluss 2008/3/26 AW 2008/03/0015

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.2008

TE Vwgh Beschluss 2008/3/26 AW 2008/03/0012

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.2008

TE Vwgh Beschluss 2007/12/11 AW 2007/03/0056

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/29 2001/14/0131

Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2006

RS Vwgh 2005/10/3 AW 2005/03/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.2005

TE Vwgh Beschluss 2005/10/3 AW 2005/03/0025

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.2005

TE Vwgh Beschluss 2005/10/3 AW 2005/03/0026

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/26 2004/03/0190

I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Devolutionsantrag der mitbeteiligten Partei vom 23. Februar 2004 statt (Spruchpunkt I) und räumte der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 5 ff Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, (TKG 2003) ein näher beschriebenes, durch Verweisung auf angeschlossene Beilagen umschriebenes Leitungsrecht an der Liegenschaft EZ 611, Grundstück Nr 83/3, Bezirksgericht Liesing, ein: Die mitbeteiligte Partei sei berechtigt, die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2005

RS Vwgh 2005/4/26 2004/03/0190

Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §13;TKG 2003 §5 Abs4 Z2 litc;TKG 2003 §5;TKG 2003 §7;TKG 2003 §8 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0189 E 26. April 2005 2004/03/0191 E 26. April 2005 2004/03/0192 E 26. April 2005
Rechtssatz: Eine auf dem Grundstück schon vorhandene Anlage, die nicht im Eigentum desjenigen steht, der ein Leitungsrecht in Anspruch nehmen möchte, hinde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/17 2000/03/0201

I. 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde unter Spruchpunkt A gemäß § 2 Abs. 4 der Zusammenschaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 14/1998, iVm §§ 37, 40 und 41 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes - TKG, BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 27/1999, den entbündelten Netzzugang der mitbeteiligten Parteien (auch als Internet Service Provider bzw. "ISP" bezeichnet) zu den Teilnehmeranschlussleitungen (TASLen, Teilnehmeranschlussleitung: TASL) des öffentlichen T... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2004

RS Vwgh 2004/12/17 2000/03/0201

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1 Z5;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §40 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0164 E 18. März 2004 RS 3 (Hier nur letzte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/12/13 AW 2004/03/0055

1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher genannten Liegenschaft der Beschwerdeführerin ein. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdeführerin und beantragt gleichzeitig, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Dieser Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass zwingende ö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.12.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/12/13 AW 2004/03/0056

1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher genannten Liegenschaft der Beschwerdeführerin ein. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdeführerin und beantragt gleichzeitig, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Dieser Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass zwingende ö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.12.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/12/13 AW 2004/03/0058

1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher genannten Liegenschaft der Beschwerdeführerin ein. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdeführerin und beantragt gleichzeitig, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Dieser Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass zwingende ö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.12.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/12/13 AW 2004/03/0057

1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher genannten Liegenschaft der Beschwerdeführerin ein. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdeführerin und beantragt gleichzeitig, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Dieser Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass zwingende ö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.12.2004

RS Vwgh 2004/12/13 AW 2004/03/0058

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §5;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2004/03/0055 B 13. Dezember 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Einräumung eines Leitungsrechtes - Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff TKG 2003 der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.2004

RS Vwgh 2004/12/13 AW 2004/03/0057

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §5;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2004/03/0055 B 13. Dezember 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Einräumung eines Leitungsrechtes - Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff TKG 2003 der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.2004

RS VwGH Beschluss 2004/12/13 AW 2004/03/0055

Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einräumung eines Leitungsrechtes - Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff TKG 2003 der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher genannten Liegenschaft der Beschwerdeführerin ein. Die Beschwerdeführerin entspricht mit dem bloßen Hinweis in ihrem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auf einen "tiefgreifenden und nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand wiede... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 13.12.2004

RS Vwgh 2004/12/13 AW 2004/03/0056

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §5;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2004/03/0055 B 13. Dezember 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Einräumung eines Leitungsrechtes - Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die belangte Behörde gemäß §§ 5 ff TKG 2003 der mitbeteiligten Partei ein im angefochtenen Bescheid näher bestimmtes Leitungsrecht an einer näher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.2004

TE Vwgh Beschluss 2001/8/17 AW 2001/03/0022

1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 2 Abs. 4 der Zusammenschaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 14/1998 iVm §§ 37, 40 und 41 Abs. 3, 111 Z. 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF des Budgetbegleitgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 26, iVm der Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 über den entbündelnden Zugang zum Teilnehmeranschluss, ABl L 336 vom 30. Dezember 2000, S 4 bis 8, den ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.08.2001

RS Vwgh 2001/8/17 AW 2001/03/0022

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E13206000E3R E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Anh1 Abschn1;31998L0010 ONP-RL Anwendung;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art1 Abs1;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art3 Abs2;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art4 Abs5;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Erwägungsgrund10;EURallg;TKG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.2001

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