Entscheidungen zu § 37a FSG

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10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS UVS Kärnten 2011/08/09 KUVS-555/4/2011

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren die Übertretung des § 88 Abs. 1 StGB angelastet und nicht des § 88 Abs. 3 iVm § 81 Z 2 StGB ist klar, dass als Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens nur die Körperverletzung als Ursache des Unfalles herangezogen wurde und in keiner Weise das Lenken des Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand. Es liegt daher kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vor, da im gerichtlichen Verfahren das Lenken im alkohol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.08.2011

RS Uvs 2011/6/8 KUVS-214/9/2011

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: FSG §14 Abs8 FSG §37a FSG § 14 heute FSG § 14 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 14 gültig von 01.01.2021 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 08.06.2011

TE Uvs Bescheid 2009/5/25 1-244/09

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als Leiter der Fahrschule „T“, Inhaber Verlassenschaft nach Ing F H, vertreten durch die Erbin H S, mit Standort in B K, sohin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zu verantworten, dass er und drei Fahrlehrerinnen der genannten Fahrschule am 23.10.2008 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, am 24.10.2008 von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie a... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 25.05.2009

RS Uvs 2009/5/25 1-244/09

Norm: KFG §108 Abs1KFG §108 Abs3FSG
Rechtssatz: Weder im KFG noch in der KDV noch im Führerscheingesetz noch in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung sind Bestimmungen enthalten, denen zufolge es einer Fahrschule untersagt wäre, Perfektionsfahrten mit Fahrschülern, die außerhalb des Standortes der betreffenden Fahrschule ihren Wohnsitz haben, am Ort des Wohnsitzes der Fahrschüler durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Wohn... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 25.05.2009

RS Uvs 2008/2/19 KUVS-894/11/2007

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: FSG §14 Abs8 FSG §37a FSG § 14 heute FSG § 14 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 14 gültig von 01.01.2021 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.02.2008

RS UVS Tirol 2006/07/04 2005/13/3363-3

Beachte Die fristgerecht erhobene VwGH-Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom 21.09.2006, 2006/02/0220, als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde einer Übertretung nach § 37a FSG iVm § 14 Abs 8 leg cit zur Last gelegt. In der Berufung wurde auch vorgebracht, dass die Meldungsleger nicht im Besitz der erforderlichen Ermächtigungsurkunde gewesen seien, da sie der von der Bundesgendarmerie der Bundespolizeidirektion Innsbruck eingegliedert worden seien. Beide Meldun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 04.07.2006

RS UVS Oberösterreich 2002/12/30 VwSen-108703/7/Br/Ka

Rechtssatz: Eine Wartezeit von 15 Minuten ist entscheidend für die Verwertbarkeit einer Atemluftmessung; dies insbesondere im Grenzbereich eines Messergebnisses. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.2002

RS UVS Oberösterreich 2002/06/10 VwSen-108312/2/Br/Rd

Rechtssatz: Nicht jedes Auffahren rechtfertigt bzw. indiziert eine Übertretung nach § 18 Abs. 1 StVO. Es bedarf hiefür konkreter Weg-Zeit-Geschwindigkeit-Beziehungen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.06.2002

RS UVS Oberösterreich 2000/07/03 VwSen-106975/10/Fra/Ka

Rechtssatz: Bei einer Alkomatmessung nach dem Führerscheingesetz sind die Eich- bzw. Verkehrsfehlergrenzen abzuziehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.07.2000

RS UVS Oberösterreich 1999/02/22 VwSen-106096/2/Le/Km

Beachte vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben; VfGH vom 12.06.2001; Zl.: B 746/99-8; Gesetzesprüfungsverfahren (Anlassfall); G 159/00 ua. vom 12.06.2001 Rechtssatz: Der Berufungswerber hat in seiner Rechtfertigung zum Tatvorwurf vom 9.12.1998 die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 14 Abs.8 FSG angezweifelt. Die Erstbehörde merkte dazu an, daß das Führerscheingesetz 1997 und auch der im Fall des Beschuldigten zur Anwendung gekommene § 14 Abs.8 iVm § 37a FSG zum Zeitpunkt de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.02.1999

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