RS UVS Oberösterreich 2000/07/03 VwSen-106975/10/Fra/Ka

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Veröffentlicht am 03.07.2000
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Rechtssatz

Bei einer Alkomatmessung nach dem Führerscheingesetz sind die Eich- bzw. Verkehrsfehlergrenzen abzuziehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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