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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
FSG §14 Abs8Rechtssatz
Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch das bloße Rollenlassen eines Kraftrades bzw. ein Fahrmanöver derart, dass jemand auf einem Motorrad sitzend dieses mit beiden Füßen anschiebt und das Kraftfahrzeug auch ohne Anwendung von Maschinenkraft rollt, als Lenken zu qualifizieren. Lediglich das Schieben eines Kleinkraftrades ist nicht dem Lenken gleichzuhalten. VwGH vom 31.10.1984; 83/03/0121
Schlagworte
Kraftrad, Maschinenkraft, Motorrad, Lenken, Fahrmanöver, AtemluftalkoholgehaltZuletzt aktualisiert am
29.09.2011