Die Beschwerdeführerin wurde mit Stiftungsurkunde vom 7. Juli 2006 als Privatstiftung errichtet. Gemäß Punkt III. der Stiftungsurkunde ist Stiftungszweck u. a. die Vornahme von Zuweisungen an die Begünstigten, insbesondere die Sicherung deren angemessenen Lebensunterhaltes, Altersversorgung sowie wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne. Nach Punkt V. werden der oder die Begünstigte bzw. Begünstigten der Stiftung durch den Familienbeirat und zwar durch - jederzeit abänderbare - s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4; GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §7 Abs2;ErbStG §7;ErbStG §8 Abs4 lita;ErbStG §8 Abs4 litb;ErbStG §8 Abs4;GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1 lita; GrEStG 1987 §7 Z1; GrEStG 1987 § 7 heute GrEStG 1987 § 7 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 GrEStG 1987 § 7 gültig von 0... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, stellt sich nach § 8 Abs. 5 ErbStG der im Abs. 4 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter allen Umständen einzuheben ist, auch wenn der Nachlass infolge Überschuldung zu keiner Erbschaftssteuer führen könnte, wenn zum Nachlass Liegenschaften nicht gehö... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in:ÖStZB 1993, 307; NZ 2004/5, S 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0010 E 30. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 8 Abs 5 ErbStG 1955 stellt sich der in § 8 Abs 4 ErbStG 1955 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeu... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 8. Dezember 1984 war Dkfm. Gerold B ... (in der Folge: Erblasser) ohne Hinterlassung einer (gültigen) Erklärung seines letzten Willens (über sein ganzes Vermögen) gestorben. Die Erstbeschwerdeführerin (die Ehegattin des Erblassers) sowie die Zweit- und die Drittbeschwerdeführerin (die Töchter des Erblassers) hatten je zu einem Drittel bedingte (mit Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars) Erbserklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in:NZ 2004/5, S 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0010 E 30. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 8 Abs 5 ErbStG 1955 stellt sich der in § 8 Abs 4 ErbStG 1955 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist ausschließlich die Frage streitentscheidend, ob (im Sinn der belangten Behörde) Erbschaftssteuer zu entrichten ist oder (im Sinn der Beschwerdeführerin) nicht, wenn der Nachlaß, zu dem Liegenschaften gehören, überschuldet ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Nach § 8 Abs. 5 ErbStG stellt sich der im Abs. 4 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter allen Umständen einzuheben ist, auch wenn die Zuwendu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in:NZ 2004/5, S 141;
Rechtssatz: Nach § 8 Abs 5 ErbStG 1955 stellt sich der in § 8 Abs 4 ErbStG 1955 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter allen Umständen einzuheben ist, auch wenn die Zuwendung an sich steu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4 lita;
Rechtssatz: Der in § 8 Abs 4 lit a ErbStG 1955 verwendete Ausdruck "Schwiegerkind" umfaßt auch den Ehegatten eines Wahlkindes (Hinweis E 28.11.1956, 2749/54 VwSlg 1538 F/1956). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160001.X04 Im RIS seit 03.09.1987 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs2;ErbStG §20 Abs6;ErbStG §8 Abs4;
Rechtssatz: Im Anschluß an das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, sind vom Erwerb einer Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit Grundstücken (aus dem Nachlaß) abfindenden Erbes gemäß § 20 Abs 6 ErbStG lediglich die Einheitswerte abzuziehen. Die Pflichtteilsberechtigten (... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §7 Abs1;ErbStG §8 Abs4 lita;
Rechtssatz: Das Wahlkind eines verheirateten, allein annehmenden Wahlvaters gehört nach seinem persönlichen Verhältnis zur (nicht annehmenden) Ehegattin des Wahlvaters in die Steuerklasse V des § 7 Abs 1 ErbStG 1955. Im Bereich des § 8 Abs 4 lit a ErbStG 1955 ist es jedoch iS von E 28.11.1956, 2749/54 VwSlg 1538 F/1956 einem Stiefkind gleichzuse... mehr lesen...
Der Erblasser FL ist am 21. Oktober 1979 unter Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. In seinem Testament vom 21. August 1978 hatte er seine geschiedene Gattin, die Beschwerdeführerin, zur Alleinerbin seines Nachlasses eingesetzt, worauf diese auf Grund des erblasserischen Testamentes die bedingte Erbserklärung abgab. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neusiedl am See vom 16. November 1979 wurde diese Erbserklärung zu Gericht genommen, das Erbrecht der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
VfGH 24. September 2003, B 706/00;
Besprechung in:
Österreichische Notariatszeitung 05/2004, S. 141 - 143;;
Rechtssatz: Die in diesen Gesetzesstellen normierte Erhöhung der Erbschaftssteuer stellt eine Mindeststeuer dar, die in jedem Fall zu erheben ist, auch wenn sonst ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §7 Abs1;ErbStG §8 Abs4; Beachte Besprechung in:
DORAZIL: Kommentar zum Erschafts- und SchenkungssteuerG, 2.Aufl S
105; SCHEY-KLANG: Kommentar zum ABGB, 2.Aufl Erläuterungen zu §
314 ABGB, § 315 ABGB, S 83;;
Rechtssatz:
Ehegatten, die in Scheidung leben, können sich auch unter auflösender Bedingung etwas zuwenden (schenken). Ob die ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §7 Abs1;ErbStG §8 Abs4 litb; Beachte y10633;
y10662
Rechtssatz:
Die Schenkungssteuerpflicht entsteht im Falle der Schenkung einer Liegenschaft mit deren Übergabe und Übernahme in den Besitz des Geschenknehmers. Gesetzlich erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen sind Rechtsbedingungen. Die Erteilung dieser Genehmigungen oder Zu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4; Beachte y10634; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1962/11/05 0437/61 1 Stammrechtssatz
Ist der Erblasser an einer offenen Handelsgesellschaft oder KG, zu deren Vermögen auch Liegenschaften gehören, gewesen, dann kann nicht vom Erwerb eines Gesellschaftsanteiles im Erbweg neben der Erschaftsteuer auch noch die Erbschaftssteuere... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4; Beachte y10635;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage der Vorschreibung eines Zuschlages gem § 10 Abs 5 ErbStG 1955, wenn auf Grund eines Erbübereinkommens einem Dritten eine Liegenschaft übertragen wird (Hinweis E 8.10.1952, 671/50 VwSlg 636 F/1952; E 4.5.1955, 2211/53 VwSlg 1153 F/1955). Ausführungen zur Frage der Vorschreibung eines Zuschlag... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführerinnen sind die Enkelinnen nach der am 25. April 1953 verstorbenen AM. Ihnen ist von AM je ein Viertel einer Liegenschaft in Wien vermacht worden. Die gesamte Liegenschaft hat einen Einheitswert von 30.000 S. Gemäß Artikel I des Gesetzes BGBl. Nr. 108/1952 wurde der Bemessung der Erbschaftsteuern der zweifache Einheitswert der Liegenschaft zugrunde gelegt. Auf jede der drei Beschwerdeführerinnen entfiel somit ein steuerpflichtiger Anfall von 5.000 S (15.000 S ... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4 impl;ErbStG-D §10 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen hinsichtlich des Begriffes "Kinder" im Erbschaftssteuerverfahren (Hinweis auf E 12.10.1955, 3506/53 VwSlg 1265 F/1955; E 28.11.1956, 2749/54 VwSlg 1538 F/1956). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1955001744.X01 Im ... mehr lesen...