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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §8 Abs4;Beachte
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal: VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in: Österreichische Notariatszeitung 05/2004, S. 141 - 143;;Rechtssatz
Die in diesen Gesetzesstellen normierte Erhöhung der Erbschaftssteuer stellt eine Mindeststeuer dar, die in jedem Fall zu erheben ist, auch wenn sonst nach den anderen Vorschriften des ErbschaftssteuerG keine Erbschaftssteuer zu erheben wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981150119.X01Im RIS seit
24.06.1982Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011