RS Vwgh 1982/6/24 81/15/0119

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Veröffentlicht am 24.06.1982
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §8 Abs4;
ErbStG §8 Abs5;

Beachte

Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal: VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in: Österreichische Notariatszeitung 05/2004, S. 141 - 143;;

Rechtssatz

Die in diesen Gesetzesstellen normierte Erhöhung der Erbschaftssteuer stellt eine Mindeststeuer dar, die in jedem Fall zu erheben ist, auch wenn sonst nach den anderen Vorschriften des ErbschaftssteuerG keine Erbschaftssteuer zu erheben wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981150119.X01

Im RIS seit

24.06.1982

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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