Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 361-390 von 780

RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0258

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Schenkungssteuer unterliegt auch eine als ein einheitliches Rechtsgeschäft zu beurteilende gemischte Schenkung bzw eine gemischte freigebige Zuwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160258.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0258

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 89/16/0088 7 Stammrechtssatz Die Annahme des Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einen (kraft Gesetzes erbberechtigten) Angehörigen im besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 8.11.1977, 1168/77, VwSlg 518... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0258

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Parteien können, ebensowenig wie sie bei einer Schenkung durch nachträglichen Abschluß eines Kaufvertrages über den bereits geschenkten Gegenstand die schon entstandene Steuerplicht nicht mehr beseitigen können, im Falle einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für den une... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0258

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Parteien können, ebensowenig wie sie bei einer Schenkung durch nachträglichen Abschluß eines Kaufvertrages über den bereits geschenkten Gegenstand die schon entstandene Steuerplicht nicht mehr beseitigen können, im Falle einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für den une... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/26 94/16/0058

In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten erliegt zunächst eine Kopie eines mit "Aktenvermerk" überschriebenen Schriftstückes vom 27. Oktober 1982, dem nicht entnommen werden kann, von wem es ausgestellt wurde bzw. ob es von dem Organ einer Behörde ausgestellt worden ist. Nach diesem "Aktenvermerk" schenkten die Ehegatten Dr. Karl und Hedwig P., G, ihren beiden Enkelkindern W. J. (dem Beschwerdeführer) und S. J. am angeführten Tag "anläßlich eines Besuches in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1995

RS Vwgh 1995/1/26 94/16/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;ErbStG §11 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0059 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 6 (Hier: Besteuerung von Zuwendungen nach dem ErbStG) Stammrechtssatz Bei einem Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/26 94/16/0058

In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten erliegt zunächst eine Kopie eines mit "Aktenvermerk" überschriebenen Schriftstückes vom 27. Oktober 1982, dem nicht entnommen werden kann, von wem es ausgestellt wurde bzw. ob es von dem Organ einer Behörde ausgestellt worden ist. Nach diesem "Aktenvermerk" schenkten die Ehegatten Dr. Karl und Hedwig P., G, ihren beiden Enkelkindern W. J. (dem Beschwerdeführer) und S. J. am angeführten Tag "anläßlich eines Besuches in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/26 94/16/0058

In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten erliegt zunächst eine Kopie eines mit "Aktenvermerk" überschriebenen Schriftstückes vom 27. Oktober 1982, dem nicht entnommen werden kann, von wem es ausgestellt wurde bzw. ob es von dem Organ einer Behörde ausgestellt worden ist. Nach diesem "Aktenvermerk" schenkten die Ehegatten Dr. Karl und Hedwig P., G, ihren beiden Enkelkindern W. J. (dem Beschwerdeführer) und S. J. am angeführten Tag "anläßlich eines Besuches in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1995

RS Vwgh 1995/1/26 94/16/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;ErbStG §11 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0059 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 6 (Hier: Besteuerung von Zuwendungen nach dem ErbStG) Stammrechtssatz Bei einem Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1995

RS Vwgh 1995/1/26 94/16/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;ErbStG §11 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0059 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 6 (Hier: Besteuerung von Zuwendungen nach dem ErbStG) Stammrechtssatz Bei einem Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0030

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob Gewinne aus dem sogenannten Millionenradspiel, der zweiten Stufe der Brieflotterie, als andere freigebige Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG steuerpflichtig sind. Während die Beschwerdeführerin dies verneint, vertrat die belangte Behörde mit ihrer, drei erstinstanzliche Bescheide bestätigenden Berufungsentscheidung unter anderem folgende Auffassung: Die auf dem Glücksspielgesetz 1989 beruhen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es ist auch die Teilnahme eines Spielers an der zweiten Stufe der Brieflotterie als Glücksgeschäft anzusehen, in welchem Fall kein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand erfüllt ist (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß II/2, 62). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 3 Stammrechtssatz Bei aleatorischen Verträgen kann eine Schenkung nur dann angenommen werden, wenn nach der Sachlage für den einen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Vermögensverminderung eintreten muß und diese Folgen von den Vertragsteilen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Frage der Abgrenzung zwischen dem Glücksvertrag und freigebigen Zuwendungen iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG (dessen wichtigster Unterfall die Schenkung gemäß § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG ist) kommt es maßgeblich auf das Vorliegen eines aleatorischen Elementes an (Hinweis E 16.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG liegt nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt (Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0214). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160030.X03 Im RIS seit 22.11.2000 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern34 Monopole
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z2;GSpG 1989 §13;GSpG 1989 §9;
Rechtssatz: Die Frage des sofortigen Gewinnes aus einem Brieflos (erste Stufe der Brieflotterie) als auch die Frage der Teilnahme des Spielers an der Millionenradshow (zweite Stufe der Brieflotterie) hängen ausschließlich von aleatorischen Elementen ab, nämlich davon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0030

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob Gewinne aus dem sogenannten Millionenradspiel, der zweiten Stufe der Brieflotterie, als andere freigebige Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG steuerpflichtig sind. Während die Beschwerdeführerin dies verneint, vertrat die belangte Behörde mit ihrer, drei erstinstanzliche Bescheide bestätigenden Berufungsentscheidung unter anderem folgende Auffassung: Die auf dem Glücksspielgesetz 1989 beruhen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0030

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob Gewinne aus dem sogenannten Millionenradspiel, der zweiten Stufe der Brieflotterie, als andere freigebige Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG steuerpflichtig sind. Während die Beschwerdeführerin dies verneint, vertrat die belangte Behörde mit ihrer, drei erstinstanzliche Bescheide bestätigenden Berufungsentscheidung unter anderem folgende Auffassung: Die auf dem Glücksspielgesetz 1989 beruhen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es ist auch die Teilnahme eines Spielers an der zweiten Stufe der Brieflotterie als Glücksgeschäft anzusehen, in welchem Fall kein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand erfüllt ist (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß II/2, 62). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 3 Stammrechtssatz Bei aleatorischen Verträgen kann eine Schenkung nur dann angenommen werden, wenn nach der Sachlage für den einen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Vermögensverminderung eintreten muß und diese Folgen von den Vertragsteilen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 3 Stammrechtssatz Bei aleatorischen Verträgen kann eine Schenkung nur dann angenommen werden, wenn nach der Sachlage für den einen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Vermögensverminderung eintreten muß und diese Folgen von den Vertragsteilen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Frage der Abgrenzung zwischen dem Glücksvertrag und freigebigen Zuwendungen iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG (dessen wichtigster Unterfall die Schenkung gemäß § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG ist) kommt es maßgeblich auf das Vorliegen eines aleatorischen Elementes an (Hinweis E 16.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Frage der Abgrenzung zwischen dem Glücksvertrag und freigebigen Zuwendungen iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG (dessen wichtigster Unterfall die Schenkung gemäß § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG ist) kommt es maßgeblich auf das Vorliegen eines aleatorischen Elementes an (Hinweis E 16.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG liegt nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt (Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0214). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160030.X03 Im RIS seit 22.11.2000 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern34 Monopole
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z2;GSpG 1989 §13;GSpG 1989 §9;
Rechtssatz: Die Frage des sofortigen Gewinnes aus einem Brieflos (erste Stufe der Brieflotterie) als auch die Frage der Teilnahme des Spielers an der Millionenradshow (zweite Stufe der Brieflotterie) hängen ausschließlich von aleatorischen Elementen ab, nämlich davon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/14 91/15/0075

Der Beschwerdeführer betrieb bis zum 31. Dezember 1989 als nicht protokollierter Einzelunternehmer eine Bäckerei und ein Kaffehaus. Im Rahmen eines am 19. April 1990 unterfertigten Gesellschaftsvertrages schenkte er rückwirkend ab 1. Jänner 1990 seinen beiden Kindern unter der Auflage, mit ihm als Komplementär eine Kommanditgesellschaft ebenfalls ab 1. Jänner 1990 zu errichten, Beteiligungen von 20 % bzw 30 % an seinem Einzelunternehmen. Strittig ist, ob neben der vorgeschriebenen Sch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.04.1994

RS Vwgh 1994/4/14 91/15/0075

Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §3 Abs1;GebG 1957 §33 TP16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0228/52 E 12. November 1952 VwSlg 669 F/1952 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vertrag, wonach ein Vater seinen Kindern Anteile an seinem Unternehmen schenkt und mit den Kindern zum Betrieb des Unternehmens eine Handelsgesellschaft errichtet, unterliegt sowohl der Schenkung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/17 93/16/0126

Mit einem Kaufvertrag vom 21. Jänner 1992 erwarben der Beschwerdeführer und Monika F. ein Einfamilienhaus in der Katastralgemeinde H. je zur Hälfte. Die Gegenleistung betrug für jeden Hälfteanteil S 1,490.000,--. In Punkt XII der Kaufvertragsurkunde schlossen die beiden Erwerber folgende Vereinbarung ab: "Käufer Roland G., geboren am 5.8.1928, und Monika F., geboren am 17.8.1951, kommen hinsichtlich der künftig in gemeinschaftlichem je Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft, wi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1994

RS Vwgh 1994/2/17 93/16/0126

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/12 S 1009; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/14 90/15/0084 5 Stammrechtssatz Eine gemischte Schenkung kann nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß nach dem Parteiwil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/17 93/16/0126

Mit einem Kaufvertrag vom 21. Jänner 1992 erwarben der Beschwerdeführer und Monika F. ein Einfamilienhaus in der Katastralgemeinde H. je zur Hälfte. Die Gegenleistung betrug für jeden Hälfteanteil S 1,490.000,--. In Punkt XII der Kaufvertragsurkunde schlossen die beiden Erwerber folgende Vereinbarung ab: "Käufer Roland G., geboren am 5.8.1928, und Monika F., geboren am 17.8.1951, kommen hinsichtlich der künftig in gemeinschaftlichem je Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft, wi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1994

Entscheidungen 361-390 von 780

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