Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Die beiden beschwerdeführenden Ehegatten unterfertigten am 18. April 1994 eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Urkunde. Im § 1 der Urkunde wurde festgehalten, daß die Zweitbeschwerdeführerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ NN8 Grundbuch R war. Weiters wurde festgestellt, daß der Erstbeschwerdeführer zu 133/5325-Anteilen Eigentümer der EZ NN3 Grundbuch R war. § 2 der Vertragsurkunde lautet: "§ 2 Schenkung Bereits vor Unterfertigung dieses Vertrages hat DU ihren Hälfteantei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die Auffassung, unentgeltliche Geschäfte seien iSd § 915 ABGB ausschließlich nach der Willenstheorie auszulegen, erscheint überholt. Vielmehr ist auch fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Unter "bedungen" ist keineswegs eine förmliche Bedingung iSd § 696 ABGB, sondern vielmehr eine rechtsges... mehr lesen...
Die beiden beschwerdeführenden Ehegatten unterfertigten am 18. April 1994 eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Urkunde. Im § 1 der Urkunde wurde festgehalten, daß die Zweitbeschwerdeführerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ NN8 Grundbuch R war. Weiters wurde festgestellt, daß der Erstbeschwerdeführer zu 133/5325-Anteilen Eigentümer der EZ NN3 Grundbuch R war. § 2 der Vertragsurkunde lautet: "§ 2 Schenkung Bereits vor Unterfertigung dieses Vertrages hat DU ihren Hälfteantei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die Auffassung, unentgeltliche Geschäfte seien iSd § 915 ABGB ausschließlich nach der Willenstheorie auszulegen, erscheint überholt. Vielmehr ist auch fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Unter "bedungen" ist keineswegs eine förmliche Bedingung iSd § 696 ABGB, sondern vielmehr eine rechtsges... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw freigebigen Zuwendung kann auch eine Dienstbarkeit sein (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band ... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw freigebigen Zuwendung kann auch eine Dienstbarkeit sein (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw freigebigen Zuwendung kann auch eine Dienstbarkeit sein (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band ... mehr lesen...
Am 10. Feber 1987 errichteten G C als Übergeber und Geschenknehmer und seine Ehegattin M C als Übernehmerin und Geschenknehmerin einen Vertrag, mit dem u.a. die Liegenschaft EZ 50 KG S, übertragen wurde. Punkt VI. dieses Vertrages lautete: "Zusätzlich vereinbaren die Vertragsteile, daß die Übernehmerin die Verpflichtung übernimmt, die Liegenschaft EZ 50 KG S, samt Gründen nach ihrem Ableben an den Neffen und die Nichten des Geschenkgebers, und zwar an Dr. R C, Mag. F, Dr. I un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: Unter einer einheitlichen Zweckzuwendung ist die Schaffung einer selbständigen Vermögensmasse zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160251.X04 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;BAO §207 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: Es kommt nach § 3 Abs1 Z 3 ErbStG nicht auf die rechtsgeschäftliche Verfügung des Geschenkgebers an, so... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 1 bis § 3 Abs1 Z 6 ErbStG listet jene Zuwendungen auf, die nach dem Willen des Gesetzes als Schenkung (unter Lebenden) gelten und die damit unter den Steuergegenstand des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG fa... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §4 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: Auch Verträge zugunsten Dritter sind unter § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG zu subsumieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160251.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Am 10. Feber 1987 errichteten G C als Übergeber und Geschenknehmer und seine Ehegattin M C als Übernehmerin und Geschenknehmerin einen Vertrag, mit dem u.a. die Liegenschaft EZ 50 KG S, übertragen wurde. Punkt VI. dieses Vertrages lautete: "Zusätzlich vereinbaren die Vertragsteile, daß die Übernehmerin die Verpflichtung übernimmt, die Liegenschaft EZ 50 KG S, samt Gründen nach ihrem Ableben an den Neffen und die Nichten des Geschenkgebers, und zwar an Dr. R C, Mag. F, Dr. I un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: Unter einer einheitlichen Zweckzuwendung ist die Schaffung einer selbständigen Vermögensmasse zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160251.X04 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;BAO §207 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: Es kommt nach § 3 Abs1 Z 3 ErbStG nicht auf die rechtsgeschäftliche Verfügung des Geschenkgebers an, so... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §4 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: Auch Verträge zugunsten Dritter sind unter § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG zu subsumieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160251.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Gegenstand eines zwischen dem Beschwerdeführer, seiner Ehegattin Viktoria T. und deren gemeinsamer Tochter Regina T. am 14. September 1993 abgeschlossenen Übergabsvertrages waren eine im Alleineigentum des Beschwerdeführers befindliche Liegenschaft samt einem darauf befindlichen Betrieb eines Gasthauses sowie eine Eigentumswohnung. Nach Punkt IV des Vertrages übergab der Beschwerdeführer die Liegenschaften an seine Tochter Regina T. Punkt X des Vertrages lautet auszugsweise: "Zur Sich... mehr lesen...
Nach Punkt I einer als "Schenkungsvertrag" bezeichneten Urkunde vom 25. Februar 1991 "schenkt und übergibt" F.L. sen., seinerzeit Schwiegervater der Beschwerdeführerin, an diese 6.719 Stück Aktien der S. Vermögens- und Anlageberatungs AG. Die Urkunde war von Geschenkgeber und Geschenknehmerin eigenhändig unterfertigt. Auf eine entsprechende Aufforderung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien brachte die Beschwerdeführerin am 15. Juli 1991 (mittels eines amtlichen ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §863;ABGB §938;BAO §115 Abs1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen; vielmehr ist von der Abgabenbehörde der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorgan... mehr lesen...