RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

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Veröffentlicht am 19.08.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §915;
ABGB §942;
ErbStG §3 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149

Rechtssatz

Die Auffassung, unentgeltliche Geschäfte seien iSd § 915 ABGB ausschließlich nach der Willenstheorie auszulegen, erscheint überholt. Vielmehr ist auch für unentgeltliche Verträge die Vertrauenstheorie maßgeblich (Hinweis E OGH 29.8.1994, 1 Ob 551/94, SZ 67/136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160148.X02

Im RIS seit

15.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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