RS Vwgh 1997/5/22 96/16/0251

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Veröffentlicht am 22.05.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §881;
BAO §207 Abs2;
ErbStG §3 Abs1 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0252 96/16/0253 96/16/0254

Rechtssatz

Es kommt nach § 3 Abs1 Z 3 ErbStG nicht auf die rechtsgeschäftliche Verfügung des Geschenkgebers an, sondern auf die VOLLZIEHUNG der vom Geschenkgeber erteilten Auflage bzw der dem Rechtsgeschäft beigefügten Bedingung. Dies ist bei der Prüfung zu beachten, ob der Schenkungssteuerbescheid innerhalb der Fünf-Jahres-Frist des § 207 Abs 2 BAO erlassen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160251.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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