Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 89/16/0088 2 Stammrechtssatz Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG die Verhältnisse am Tage der Ent... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/16/0051 2 Stammrechtssatz Eine Schenkung iSd § 938 ABGB liegt nur vor, wenn jemand eine Sache einem anderen unentgeltlich überläßt. Weiters kann ein Rechtsgeschäft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/16/0051 2 Stammrechtssatz Eine Schenkung iSd § 938 ABGB liegt nur vor, wenn jemand eine Sache einem anderen unentgeltlich überläßt. Weiters kann ein Rechtsgeschäft... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...
Margarete und Hubert Pichler (in der Folge: Darlehensgeber) einerseits und der Beschwerdeführer andererseits schlossen mit Notariatsakt vom 11. März 1994 einen Darlehensvertrag mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. (Der Beschwerdeführer) anerkennt von den (Darlehensgebern) ein Darlehen in der Höhe von S 1,100.000 ... bar zugezählt erhalten zu haben. II. (Der Beschwerdeführer) verpflichtet sich, für sich und seine Erben und Rechtsnachfolger, das Da... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §984;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0359
Rechtssatz: In subjektiver Hinsicht ist es erforderlich, dass die Zuwendenden den (einseitigen) Willen haben, den Bedachten auf ihre Kosten zu bereichern, das heisst, diesem unentgeltlich etwas zuz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §984;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0359
Rechtssatz: Bei der Hingabe eines zinsenfreien Darlehens handelt es sich grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung (Hinweis E 17.9.1992, 91/16/0095), weil jedes Bankinstitut eine entsprechende Ver... mehr lesen...
Margarete und Hubert Pichler (in der Folge: Darlehensgeber) einerseits und der Beschwerdeführer andererseits schlossen mit Notariatsakt vom 11. März 1994 einen Darlehensvertrag mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. (Der Beschwerdeführer) anerkennt von den (Darlehensgebern) ein Darlehen in der Höhe von S 1,100.000 ... bar zugezählt erhalten zu haben. II. (Der Beschwerdeführer) verpflichtet sich, für sich und seine Erben und Rechtsnachfolger, das Da... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §984;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0359
Rechtssatz: In subjektiver Hinsicht ist es erforderlich, dass die Zuwendenden den (einseitigen) Willen haben, den Bedachten auf ihre Kosten zu bereichern, das heisst, diesem unentgeltlich etwas zuz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §984;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0359
Rechtssatz: Bei der Hingabe eines zinsenfreien Darlehens handelt es sich grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung (Hinweis E 17.9.1992, 91/16/0095), weil jedes Bankinstitut eine entsprechende Ver... mehr lesen...
Zum Beschwerdefall 1): Die Beschwerdeführerin veranstaltete im Jahr 1996 ein Gewinnspiel durch Verlosung von drei Nokia-GSM-Handys an Leser, die sich im Wege der Einsendung eines in der Zeitschrift "Wienerin" veröffentlichten Coupons für einen von drei verschiedenen "max. mobil. Kundentypen" entschieden, allerdings unter der Bedingung, daß nur diejenigen, durch Los ermittelten Gewinner den Gewinn ausgefolgt erhielten, die auch Kunden der Beschwerdeführerin wurden. Die Ausfolgung ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigebige Zuwendung nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z2;UrhG §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255
Rechtssatz: In Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann von einer Schenkung oder freigebigen Zuwendung nicht gesprochen werden, wenn der Gewinn eines Mobiltelefo... mehr lesen...
Zum Beschwerdefall 1): Die Beschwerdeführerin veranstaltete im Jahr 1996 ein Gewinnspiel durch Verlosung von drei Nokia-GSM-Handys an Leser, die sich im Wege der Einsendung eines in der Zeitschrift "Wienerin" veröffentlichten Coupons für einen von drei verschiedenen "max. mobil. Kundentypen" entschieden, allerdings unter der Bedingung, daß nur diejenigen, durch Los ermittelten Gewinner den Gewinn ausgefolgt erhielten, die auch Kunden der Beschwerdeführerin wurden. Die Ausfolgung ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigebige Zuwendung nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z2;UrhG §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255
Rechtssatz: In Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann von einer Schenkung oder freigebigen Zuwendung nicht gesprochen werden, wenn der Gewinn eines Mobiltelefo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß mit ihrer Cousine am 13. November 1995 einen "Kaufvertrag" über 9/224 Anteile an der Liegenschaft EZ. 235, KG Krems, wobei sie einen mit einem anteiligen Einheitswert von S 38.491,11 bewerteten Liegenschaftsanteil um einen Kaufpreis von S 10.000,-- erwarb. Die Abgabenbehörde erster Instanz schrieb der Beschwerdeführerin in der Folge mit Bescheid vom 20. Februar 1996 Schenkungssteuer für jenen Betrag vor, um den der Einheitswert den Kaufpreis des Gr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für eine objektive Bereicherung ist allein ausschlaggebend, dass eine Erhöhung des Vermögensbestandes beim Bedachten eintritt; ob die Vermögenserhöhung (hier wurde ein schon vorhandener Liegenschaftsanteil vergrößert) auch zu einem Einkommenszuwachs führte, ist ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch bei gemischt freigebigen Zuwendungen (hier Erwerb eines Liegenschaftsanteiles zu einem den Einheitswert unterschreitenden Kaufpreis) muss der Zuwendende den Willen haben, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern; dieser Bereicherungswille kann von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0140 E 14. April 1986 VwSlg 6104 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn a) die Zuwendung unter Lebenden erfolgt, b) der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird und sich der Bereicherung nicht bewußt ist (andernfalls aber würde eine gleichfalls steuerpflichtige Schenkung im bürgerli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen. Dies gilt insb bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen Schenkungsabsicht möglich ist. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bereicherungswille ist bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088; E 8.2.1990, 89/16/0180; E 14.5.1992, 91/16/0012). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß mit ihrer Cousine am 13. November 1995 einen "Kaufvertrag" über 9/224 Anteile an der Liegenschaft EZ. 235, KG Krems, wobei sie einen mit einem anteiligen Einheitswert von S 38.491,11 bewerteten Liegenschaftsanteil um einen Kaufpreis von S 10.000,-- erwarb. Die Abgabenbehörde erster Instanz schrieb der Beschwerdeführerin in der Folge mit Bescheid vom 20. Februar 1996 Schenkungssteuer für jenen Betrag vor, um den der Einheitswert den Kaufpreis des Gr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für eine objektive Bereicherung ist allein ausschlaggebend, dass eine Erhöhung des Vermögensbestandes beim Bedachten eintritt; ob die Vermögenserhöhung (hier wurde ein schon vorhandener Liegenschaftsanteil vergrößert) auch zu einem Einkommenszuwachs führte, ist ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch bei gemischt freigebigen Zuwendungen (hier Erwerb eines Liegenschaftsanteiles zu einem den Einheitswert unterschreitenden Kaufpreis) muss der Zuwendende den Willen haben, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern; dieser Bereicherungswille kann von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0140 E 14. April 1986 VwSlg 6104 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn a) die Zuwendung unter Lebenden erfolgt, b) der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird und sich der Bereicherung nicht bewußt ist (andernfalls aber würde eine gleichfalls steuerpflichtige Schenkung im bürgerli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen. Dies gilt insb bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen Schenkungsabsicht möglich ist. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bereicherungswille ist bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088; E 8.2.1990, 89/16/0180; E 14.5.1992, 91/16/0012). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160... mehr lesen...