Mit Schenkungsvertrag vom 21. November 2000 schenkte Walter K. der K. (= Familienname des Walter K und der Beschwerdeführerin) Privatstiftung Grundstücke in O, T, V, S sowie zwei Grundstücke in B. Nach Punkt 5. dieses Vertrags behielt Walter K. sich und seiner Ehefrau, der Beschwerdeführerin, das Recht vor, die der K. Privatstiftung geschenkten Liegenschaften und die darauf errichteten Bauwerke zeit seines und des Lebens seiner Ehefrau selbst zu bewohnen und selbst zu benützen. I... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0082 E 31. Oktober 1991 RS 1
(hier ohne Klammerausdruck im Rechtsatztext) Stammrechtssatz § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohn... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mit Rücksicht darauf, dass die aus dem Familienrecht erfließende Berechtigung zur Benützung der Ehewohnung nicht dem dinglichen Recht des Wohnungsgebrauches gleichgesetzt werden kann (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0592), kann nicht die Rede davon sein, dass durch den gegenständlichen, den beiden Ehegatten das dingliche Recht einräumenden Vertr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881 Abs3;ABGB §881;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG erfasst unter anderem den Vertrag zu Gunsten Dritter iSd § 881 ABGB, wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt (Hinweis E 22. Mai 1997, 96/16/0251-0254). Dabei gilt das Recht auf die ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Oktober 1993 verkaufte die Verlassenschaft nach H., vertreten durch den einzigen erbserklärten Erben, den Beschwerdeführer, einen Anteil an dem dem Erblasser allein gehörigen Grundstück EZ 140, Grundbuch Kitzbühel, beinhaltend das Grundstück Nr. 206 mit dem darauf befindlichen Haus Bichlstraße 22. In Punkt VIII des Kaufvertrages wird das Nutzwertfeststellungsgutachten des Ing. O. vom 17. Mai 1993 von den Vertragspartnern anerkannt und dem Vertrag zu Grunde gele... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Schenkungssteuer unterliegen nach § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG auch Vermögenszuwendungen ohne Schenkungsvertrag, durch die jemand, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X01 Im RIS seit 3... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Neben der Unentgeltlichkeit ist wesentliches Merkmal für § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 ErbStG, dass ein Vermögenswert übertragen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X02 Im RIS seit 30.04.2003 mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Oktober 1993 verkaufte die Verlassenschaft nach H., vertreten durch den einzigen erbserklärten Erben, den Beschwerdeführer, einen Anteil an dem dem Erblasser allein gehörigen Grundstück EZ 140, Grundbuch Kitzbühel, beinhaltend das Grundstück Nr. 206 mit dem darauf befindlichen Haus Bichlstraße 22. In Punkt VIII des Kaufvertrages wird das Nutzwertfeststellungsgutachten des Ing. O. vom 17. Mai 1993 von den Vertragspartnern anerkannt und dem Vertrag zu Grunde gele... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Oktober 1993 verkaufte die Verlassenschaft nach H., vertreten durch den einzigen erbserklärten Erben, den Beschwerdeführer, einen Anteil an dem dem Erblasser allein gehörigen Grundstück EZ 140, Grundbuch Kitzbühel, beinhaltend das Grundstück Nr. 206 mit dem darauf befindlichen Haus Bichlstraße 22. In Punkt VIII des Kaufvertrages wird das Nutzwertfeststellungsgutachten des Ing. O. vom 17. Mai 1993 von den Vertragspartnern anerkannt und dem Vertrag zu Grunde gele... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Schenkungssteuer unterliegen nach § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG auch Vermögenszuwendungen ohne Schenkungsvertrag, durch die jemand, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X01 Im RIS seit 3... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Neben der Unentgeltlichkeit ist wesentliches Merkmal für § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 ErbStG, dass ein Vermögenswert übertragen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X02 Im RIS seit 30.04.2003 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Neben der Unentgeltlichkeit ist wesentliches Merkmal für § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 ErbStG, dass ein Vermögenswert übertragen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X02 Im RIS seit 30.04.2003 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 17. April 1997 schloss der Ehemann der Beschwerdeführerin mit dieser eine Vereinbarung folgenden Inhalts ab: I. Dr. F.J.S. ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ... E.-gasse 34. II: Herr Dr. F.J.S. räumt hiemit (in Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen) an dem auf der sub I. näher bezeichneten Liegenschaft befindlichen Haus in Wien, E-gasse 34, für ... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 21. Dezember 2000 übertrug Maria W. als Übergeberin an ihren Sohn Gerhard W. als Übernehmer unter "Beitritt" des Beschwerdeführers, des Lebensgefährten der Übergeberin, näher bezeichnete Liegenschaftsanteile. In Punkt II der Vertragsurkunde ist unter Z 1a) ausgeführt: "1.) Für die Übergabe der Übergabsgegenstandes gem. Punkt Ib.) hat sich die Übergeberin folgende Gegenleistung ausbedungen: a) Der Übernehmer räumt der Übergeberin, aber auch Helmut... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Auch der Gebrauch von Vermögen ist ein Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0206 E 9. August 2001 RS 2 Stammrechtssatz § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG enthält zwei Tatbestände. Nach dem zweiten Tatbestand gilt als Schenkung, was infolge einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. Dabei kommen als derartige Rechtsgeschäfte sowohl unentgeltli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mit dem hier vorliegenden Übergabsvertrag übertrug die Übergeberin an den Übernehmer unter "Beitritt" ihres Lebensgefährten bestimmte Liegenschaftsanteile, räumte der Übernehmer der Übergeberin, aber auch deren Lebensgefährten die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohngebrauchsrechtes hinsichtlich bestimmter Räumlichkeiten in ein... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 17. April 1997 schloss der Ehemann der Beschwerdeführerin mit dieser eine Vereinbarung folgenden Inhalts ab: I. Dr. F.J.S. ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ... E.-gasse 34. II: Herr Dr. F.J.S. räumt hiemit (in Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen) an dem auf der sub I. näher bezeichneten Liegenschaft befindlichen Haus in Wien, E-gasse 34, für ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 17. April 1997 schloss der Ehemann der Beschwerdeführerin mit dieser eine Vereinbarung folgenden Inhalts ab: I. Dr. F.J.S. ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ... E.-gasse 34. II: Herr Dr. F.J.S. räumt hiemit (in Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen) an dem auf der sub I. näher bezeichneten Liegenschaft befindlichen Haus in Wien, E-gasse 34, für ... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 21. Dezember 2000 übertrug Maria W. als Übergeberin an ihren Sohn Gerhard W. als Übernehmer unter "Beitritt" des Beschwerdeführers, des Lebensgefährten der Übergeberin, näher bezeichnete Liegenschaftsanteile. In Punkt II der Vertragsurkunde ist unter Z 1a) ausgeführt: "1.) Für die Übergabe der Übergabsgegenstandes gem. Punkt Ib.) hat sich die Übergeberin folgende Gegenleistung ausbedungen: a) Der Übernehmer räumt der Übergeberin, aber auch Helmut... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Auch der Gebrauch von Vermögen ist ein Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Auch der Gebrauch von Vermögen ist ein Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0206 E 9. August 2001 RS 2 Stammrechtssatz § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG enthält zwei Tatbestände. Nach dem zweiten Tatbestand gilt als Schenkung, was infolge einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. Dabei kommen als derartige Rechtsgeschäfte sowohl unentgeltli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mit dem hier vorliegenden Übergabsvertrag übertrug die Übergeberin an den Übernehmer unter "Beitritt" ihres Lebensgefährten bestimmte Liegenschaftsanteile, räumte der Übernehmer der Übergeberin, aber auch deren Lebensgefährten die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohngebrauchsrechtes hinsichtlich bestimmter Räumlichkeiten in ein... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt eine vom Beschwerdeführer am 26. November 1998 mit seinen beiden Töchtern Anita B. und Friederike K. abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde, mit der verschiedene gegenseitige Ansprüche vergleichsweise bereinigt wurden. In dieser Urkunde wurde unter anderem ausgeführt, im Konkurs des Wilfried B, des Ehemannes der Anita B., sei eine Bürgschaftsforderung des Beschwerdeführers gegen Wilfried B. mit S 500.000,-- "rechtskräftig" festgestellt worden, worüber der ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0082 E 31. Oktober 1991 RS 1 Stammrechtssatz § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung der Steuerschuldner im § 13 Abs 1 ErbStG - wonach bei einer Schenkung der Erwerber (das ist der Begünstigte, Hinweis E vom 31. Oktober 1991, 89/16/0082) und der Geschenkgeber Steuerschuldner sind - scheint auf den hinsichtlich des Ersatztatbestandes des § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG in Betracht kommenden Personenkreis nicht ohne... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG enthält zwei Tatbestände. Nach dem zweiten Tatbestand gilt als Schenkung, was infolge einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. Dabei kommen als derartige Rechtsgeschäfte sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Rechtsgeschäfte in Betracht. Unter Bedingung i... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Es kommt bei § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG zweiter Tatbestand hinsichtlich der Erlangung eines Vermögensvorteils ohne entsprechende Gegenleistung keinesfalls auf das Verhältnis sämtlicher Vertragspartner untereinander an. Vielmehr ist allein maßgeblich, dass der Begünstigte ohne Gegenleistung zu Lasten eines der Vertragspartner einen Vorteil erlangt hat. Es m... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt eine vom Beschwerdeführer am 26. November 1998 mit seinen beiden Töchtern Anita B. und Friederike K. abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde, mit der verschiedene gegenseitige Ansprüche vergleichsweise bereinigt wurden. In dieser Urkunde wurde unter anderem ausgeführt, im Konkurs des Wilfried B, des Ehemannes der Anita B., sei eine Bürgschaftsforderung des Beschwerdeführers gegen Wilfried B. mit S 500.000,-- "rechtskräftig" festgestellt worden, worüber der ... mehr lesen...