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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der Schenkungssteuer unterliegen nach § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG auch Vermögenszuwendungen ohne Schenkungsvertrag, durch die jemand, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X01Im RIS seit
30.04.2003