RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §94 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Wirtschaftsgeld ist nicht gleich Unterhalt, sondern manchmal mehr -

weil auch für andere Personen, zB Kind, bestimmt - manchmal weniger, weil Teile des Unterhaltes in natura gleistet werden.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160088.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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