Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStGErbStG §3 Abs1 Z2GebG 1957 §15 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Rechtsgeschäft unter das ErbStG fällt oder nicht, ist nach dessen Vorschriften und nicht nach dem GebG zu lösen (vgl. VwGH 31.5.1995, 94/16/0238, mwN). Die Frage, ob ein Rechtsgeschäft unter das ErbStG fällt oder nicht, ist nach dessen Vorschriften und ni... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStGErbStG §3 Abs1 Z2GebG 1957 §15 Abs3
Rechtssatz: Bei Fehlen eines Bereicherungswillens kommt - mangels Anwendbarkeit des ErbStG - auch die Gebührenbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG nicht in Betracht. Bei Fehlen eines Bereicherungswillens kommt - mangels Anwendbarkeit des ErbStG - auch die Gebührenbefreiung gemäß Paragraph... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs1; BewG 1955 §17 Abs1; BewG 1955 §17 Abs3;ErbStG §3; BewG 1955 § 15 heute BewG 1955 § 15 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BewG 1955 § 15 gültig von 27.11.1982 bis 20.08.2003 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Ein und derselbe wirtschaftliche Vorgang kann grundsätzlich mehreren Abgabenbelastungen unterliegen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes normiert ist. So ist dem Steuerrecht ein Grundsatz, wonach ein Vorgang nur mit einer Verkehrsteuer belastet werden kann, fremd. Eine Doppelbesteuerung ist dabei an sich auch nicht verfassungswidrig (vgl. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192; BAO §198;ErbStG;EStG 1988;VwRallg; BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 BAO § 198 heute ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde Schenkungssteuer in der Höhe von EUR 307.152,68 fest. Die Beschwerdeführerin begründet ihren Antrag, ihrer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, damit, "zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, sind nicht zu erkennen: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof bewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Die Beschwerdeführerin (Privatstiftung) begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, nicht zu erkennen seien. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 6. August 2001 erwarb der Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ. 341 Grundbuch Ellmau. In Punkt XI der Vertragsurkunde räumte der Beschwerdeführer Irmgard P an der kaufgegenständlichen Liegenschaft mit dem darauf errichteten Wohnhaus einschließlich Garten das Fruchtgenussrecht ein. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Beschwerdeführer trotz dieser Rechtseinräumung berechtigt bleibe, die Liegenschaft zu betreten und zu bewohnen. Nach Punkt XIV der Vertragsurkunde tr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3;
Rechtssatz: Soweit vom Abgabepflichtigen gerügt wird, die Behörde habe nicht berücksichtigt, dass das Fruchtgenussrecht nicht grundbücherlich einverleibt worden ist, ist ihm entgegenzuhalten, dass es für die Besteuerung eines Gebrauchsrechts an einer unbeweglichen Sache nicht maßgeblich ist, ob dieses Recht im Grundbuch eingetragen worden ist oder nicht (Hinweis E 23.1.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §10;ErbStG §3;
Rechtssatz: Aus § 10 Satz 2 ErbStG ergibt sich, dass die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Geschenkgeber als weitere Schenkung, nämlich als Schenkung der Schenkungssteuer an den Bedachten gilt. Die Bereicherung, die der Beschenkte in solchen Fällen erfährt, setzt sich also aus der Schenkung und der geschenkten Steuersumme zusammen (Hinweis E 15.3.2001,... mehr lesen...
Mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 27. August 2001 räumte Josef R., Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, dieser das lebenslange Wohnungsrecht an einer bestimmt bezeichneten Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 160 Grundbuch Erl befindlichen Gebäude unentgeltlich ein. Die Beschwerdeführerin erklärte in der Urkunde die Annahme dieser Rechtseinräumung. Mit einem weiteren Dienstbarkeitsvertrag ebenfalls vom 27. August 2001 räumte Josef R der Beschwerdeführerin an einem näher bez... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (Hinweis E 26.6.1997, 96/16/0236, 0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003160008.X02 Im RIS seit 24.06.2003 mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 21. November 2000 schenkte Walter K. der K. (= Familienname des Walter K und der Beschwerdeführerin) Privatstiftung Grundstücke in O, T, V, S sowie zwei Grundstücke in B. Nach Punkt 5. dieses Vertrags behielt Walter K. sich und seiner Ehefrau, der Beschwerdeführerin, das Recht vor, die der K. Privatstiftung geschenkten Liegenschaften und die darauf errichteten Bauwerke zeit seines und des Lebens seiner Ehefrau selbst zu bewohnen und selbst zu benützen. I... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 1. März 2001 erwarb die Beschwerdeführerin von W die Liegenschaft EZ 241 GB Neustift mit dem Grundstück Nr. 101/2 um einen Kaufpreis von S 95.000,--, wofür mit Bescheiden des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 8. Oktober 2001 einerseits Grunderwerbsteuer und andererseits ausgehend von einem mit S 228.000,-- angenommenen Wert des Grundstückes Schenkungssteuer festgesetzt wurde. Gegen die Vorschreibung von Schenkungssteuer (berechnet ausg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Feststellung des Wertverhältnisses bei Beurteilung der Frage des Vorliegens einer gemischten Schenkung nicht unter Heranziehung des Einheitswertes, sondern des Verkehrswertes zu treffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160104.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3;
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung oder einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (Hinweis E 14. Mai 1980, 361/79). Auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ist ein der Steuer unterliegender Vorteil (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, § 3 ErbStG, Rz 14). Ob dabei das Gebrauchsr... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Oktober 1993 verkaufte die Verlassenschaft nach H., vertreten durch den einzigen erbserklärten Erben, den Beschwerdeführer, einen Anteil an dem dem Erblasser allein gehörigen Grundstück EZ 140, Grundbuch Kitzbühel, beinhaltend das Grundstück Nr. 206 mit dem darauf befindlichen Haus Bichlstraße 22. In Punkt VIII des Kaufvertrages wird das Nutzwertfeststellungsgutachten des Ing. O. vom 17. Mai 1993 von den Vertragspartnern anerkannt und dem Vertrag zu Grunde gele... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3;WEG 1975 §3 Abs1;WEG 1975 §3 Abs2;WEG 1975 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, inwieweit durch den hier der Besteuerung unterworfenen Wohnungseigentumsvertrag eine Vermögensübertragung erfolgt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X03 Im... mehr lesen...
Mit einem Notariatsakt vom 5. August 2000 übergab Leopoldine Z. ihrem Enkel Ing. Alexander R, dem Erstbeschwerdeführer, und dessen Ehefrau, der Zweitbeschwerdeführerin, eine Liegenschaft. Die diesbezüglichen Vereinbarungen unter Punkt II. 1 - 2 der Vertragsurkunde lauten: Mit einem Notariatsakt vom 5. August 2000 übergab Leopoldine Z. ihrem Enkel Ing. Alexander R, dem Erstbeschwerdeführer, und dessen Ehefrau, der Zweitbeschwerdeführerin, eine Liegenschaft. Die diesbezügli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0431
Rechtssatz: Der Schenkungssteuer unterliegt keineswegs eine Urkunde an sich, sondern vielmehr die tatsächliche Zuwendung, mag sie beurkundet sein oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Am 5. Februar 1997 verstarb Hugo K. sen, der Vater des Beschwerdeführers, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Zu (gesetzlichen) Erben waren die erblasserische Witwe Bennita K. zu einem Drittel und die gemeinsamen Kinder Gerhild U., Benita H. und der Beschwerdeführer zu insgesamt zwei Dritteln berufen. Mit Protokoll vom 7. März 1997 entschlugen sich die erblasserische Witwe unter Vorbehalt des Pflichtteilsanspruches in Höhe eines Sechstels des Reinnachlasses sowie di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §819;ErbStG §12;ErbStG §2;ErbStG §3;
Rechtssatz: Die unentgeltliche Abtretung einer angefallenen Erbschaft an einen Miterben nach der Erbserklärung, wenn auch vor der Einantwortung des Nachlasses, obliegt der Schenkungssteuer (Hinweis E 8.10.1952, 0671/50, VwSlg 636 F/1952; E 4.5.1955, 2211/53, VwSlg 1153F/1955). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete mit ihren Eltern Adolf und Maria Fürntrath am 17. Dezember 1996 in Form eines Notariatsaktes einen Übergabsvertrag, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Übergabsvertrag Erstens: Die Ehegatten Herr Adolf und Frau Maria Fürntrath sind gleichteilige Miteigentümer der Liegenschaft Einlagezahl 147 Grundbuch 64310 Pittermannviertl mit den Grundstücken 425/1 landwirtschaftliche Nutzfläche und 425/2 Baufläche (Gebäude) - sonstige (Platz) im Katas... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;ErbStG §3;
Rechtssatz: Werden jemandem mehrere Vermögensgegenstände zugewendet (hier zwei Hälfteanteile an einer Liegenschaft), so bildet dieser Vorgang dann eine Einheit, wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteue... mehr lesen...
Am 13. August 1997 wurde beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien eine Schenkungssteuererklärung über die Zuwendung eines Sparbuches mit einem Einlagenstand von S 1,000.673,75 von Dr. Gertraud M an ihre Tochter, die Beschwerdeführerin, eingebracht. Als Zweck der Zuwendung wurde in der Abgabenerklärung ausdrücklich "Vorleistung auf das Erbe" angegeben. Gegen den hierauf an die Beschwerdeführerin erlassenen Schenkungssteuerbescheid wurde von ihrem steuerlichen Vertret... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3;
Rechtssatz: Aus der Sicht des Beschwerdefalles kommt es nur auf den nach außen zu Tage getretenen Willen der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Abschlusses des Schenkungsvertrages (hier betreffend ein Sparbuch) und nicht auf den Zeitpunkt der Erfüllung des damit nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Grundstückskaufvertrages an. European Ca... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3;
Rechtssatz: Die Annahme einer so genannten mittelbaren Grundstücksschenkung setzt voraus, dass der Bedachte im Verhältnis zum Geschenkgeber nicht über das ihm gegebenenfalls übergebene Geld, sondern (erst) über das Grundstück verfügen kann (Hinweis Fellner, ErbStG9, § 3 Rz 15b). Wird aber eine Zuwendung nach der Übergabe der Liegenschaft zur Tilgung des (gestundeten) Ka... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270;BAO §284;ErbStG;
Rechtssatz: Mündliche Verhandlungen iSd § 284 BAO sind nur im Verfahren vor dem Berufungssenat (vgl § 270 BAO) vorgesehen. Die Entscheidung über Berufungen obliegt dem Berufungssenat jedoch nur in den im § 260 Abs 2 BAO taxativ aufgezählten Fällen; da dort Berufungen gegen Erbschaftssteuerbeschei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 7 Stammrechtssatz Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Abla... mehr lesen...