RS Vwgh 2024/6/18 Ra 2023/16/0104

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Veröffentlicht am 18.06.2024
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32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ErbStG
ErbStG §3 Abs1 Z2
GebG 1957 §15 Abs3

Rechtssatz

Bei Fehlen eines Bereicherungswillens kommt - mangels Anwendbarkeit des ErbStG - auch die Gebührenbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG nicht in Betracht.Bei Fehlen eines Bereicherungswillens kommt - mangels Anwendbarkeit des ErbStG - auch die Gebührenbefreiung gemäß Paragraph 15, Absatz 3, GebG nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160104.L03

Im RIS seit

16.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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