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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStGRechtssatz
Bei Fehlen eines Bereicherungswillens kommt - mangels Anwendbarkeit des ErbStG - auch die Gebührenbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG nicht in Betracht.Bei Fehlen eines Bereicherungswillens kommt - mangels Anwendbarkeit des ErbStG - auch die Gebührenbefreiung gemäß Paragraph 15, Absatz 3, GebG nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160104.L03Im RIS seit
16.07.2024Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024