RS Vwgh 2024/6/18 Ra 2023/16/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.2024
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Norm

ErbStG
ErbStG §3 Abs1 Z2
GebG 1957 §15 Abs3

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Rechtsgeschäft unter das ErbStG fällt oder nicht, ist nach dessen Vorschriften und nicht nach dem GebG zu lösen (vgl. VwGH 31.5.1995, 94/16/0238, mwN).Die Frage, ob ein Rechtsgeschäft unter das ErbStG fällt oder nicht, ist nach dessen Vorschriften und nicht nach dem GebG zu lösen vergleiche VwGH 31.5.1995, 94/16/0238, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160104.L01

Im RIS seit

16.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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