Die Beschwerdeführerin ist Vermächtnisnehmerin nach dem am 4. November 1980 verstorbenen Hans P. und Mutter des Universalerben nach Hans P, Hans Christoph L., Sohn von Hans P. In seinem Testament vom 3. August 1980 hatte Hans P. u. a. Folgendes verfügt: "4) An die Beschwerdeführerin (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L.): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljährigkeit meines Sohnes monatlich S 100.000,-- (Einhunderttausend) wertgesichert und steuerfrei au... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §216; B-VG Art140 Abs7;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/16/0201 E 27. Jänner 2010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1323/70 E 9. September 1970 VwSlg 4120 F/1970 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausübung des Wahlrechtes, wonach die Steuer nach dem Jahreswert der Nutzungen statt vom Kapitalwert entrichtet werden kann, bindet Abgabepflichtigen und Behörde. Die ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/16/0201 E 27. Jänner 2010
Rechtssatz: In der Ausübung des Wahlrechts nach § 29 Abs. 1 ErbStG ist sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für den -gläubiger ein aleatorisches Element enthalten, das, wirkt es sich ex post betrachtet zum Nachteil des Abgabepflichtigen aus, nichts am Entstehen der... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1996 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Beschwerdeführerin für die als Legat erhaltene, lebenslange und von den Erben zu zahlende monatliche Bargeldrente von S 23.967,-- auf Grund ihres Antrages gemäß § 29 ErbStG (Bemessungsgrundlage S 180.000,--, davon 36 %, Steuerklasse IV) die "Erbschaftsteuer auf Lebenszeit" in der Höhe von jährlich S 64.000,-- fällig jeweils am Jahrestag des Entstehens der Steuerschuld vor. Mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §198;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §20;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs. 1 ErbStG räumt dem Erwerber einer Rente oder einer anderen wiederkehrenden Nutzung oder Leistung ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung ein. Zweck der Bestimmung ist es, dem Steuerpflichti... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16 Abs2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Erbschaftsteuerschuld entsteht beim Erwerb einer Rente von Todes wegen auch dann im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, wenn der Steuerpflichtige die Entrichtung der Steuer gemäß § 29 Abs. 1 ErbStG vom Jahreswert der Rente anstatt vom Kapitalwert wählt. Hinsichtlich des Entstehens der Steuersc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §294 Abs1 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs. 1 ErbStG ist eine Bestimmung zur Steuerfestsetzung. Bei der Steuerfestsetzung ist entscheidend, ob die Steuerschuld entstanden ist, nicht jedoch, ob die Renten dem Steuerpflichtigen in der Folge während seiner Lebenszeit auch tatsächlich zukommen. Ob und in w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §294 Abs1 lita;BewG 1955 §16 Abs3;B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Für die Vorschreibung der Erbschaftsteuer ist entscheidend, dass die Steuerschuld entstanden ist. Bei der Festsetzung der Steuer ist im Fall der einmaligen Erhebung der Steuer vom K... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Hinzuweisen ist darauf, dass im Fall der Besteuerung nach dem "Jahreswert" gemäß § 29 Abs. 1 ErbStG mit den laufenden wiederkehrenden Leistungen keine neuen Steuerfälle entstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004160035.X08 Im RIS seit 04.11.2004 Zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1; EStG 1972 §18 Abs1 Z1; EStG 1972 §20 Abs1 Z4; EStG 1972 § 18 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 18 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog in den Streitjahren neben anderen Einkünften eine ihr testamentarisch zugewandte Versorgungsrente, für die sie die Erbschaftsteuer auf Grund eines Antrages gemäß § 29 Abs. 1 ErbStG jährlich im voraus vom Jahreswert der Rente entrichtet. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ist einzig die Frage strittig, ob die jährliche Erbschaftsteuerzahlung als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG 1972 abzugsfähig ist. Die belangte Behörde hat diese Rechtsfrage im angefo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1; EStG 1972 §18 Abs1 Z1; EStG 1972 §20 Abs1 Z4; EStG 1972 § 18 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 18 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1; Beachte y10784;
Rechtssatz:
Die Ausübung des Wahlrechtes, wonach die Steuer nach dem Jahreswert der Nutzungen statt vom Kapitalwert entrichtet werden kann, bindet Abgabepflichtigen und Behörde. Die Erklärung nach § 29 ErbStG kann vom Steuerpflichtigen nicht widerrufen werden (Hinweis E 23.1.1961, 611/60, VwSlg 2372 F/1961). Die Ausübung des... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29 Abs1; Beachte y10785;
Rechtssatz:
Die Erklärung nach § 29 ErbStG kann auch nicht mit der
Begründung: zurückgezogen werden, sich bei Abgabe der Erklärung im Irrtum über deren Tragweite befunden zu haben (Zum Irrtum bei sogenannten Prozeßhandlungen E 2.3.1959, 1778/58, 1924/58, VwSlg 4893 A/1959; bei Erklärungen im Abgabeverfahren E 3.6.1953, 2709/5... mehr lesen...