Der Mitbeteiligte ist Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen von ca. 40 ha. Die auf diesen Flächen produzierten Urprodukte werden direkt vermarktet. Der Mitbeteiligte führte für den Urproduktionsbereich und die gewerbliche Direktvermarktung eine gemeinsame Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 und erklärte das Betriebsergebnis unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn aus dem forstwirtschaftlichen Betriebsteil erklärte er pauschaliert unter de... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen von ca. 40 ha. Die auf diesen Flächen produzierten Urprodukte werden direkt vermarktet. Der Mitbeteiligte führte für den Urproduktionsbereich und die gewerbliche Direktvermarktung eine gemeinsame Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 und erklärte das Betriebsergebnis unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn aus dem forstwirtschaftlichen Betriebsteil erklärte er pauschaliert unter de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1988 §21;EStG 1988 §23;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z7;StraBAG 1994 §2 Z2;
Rechtssatz: Liegt sowohl eine gewerbliche als auch eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vor, dann können die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dem § 21 EStG 1988 zugeordnet werden. Eine Umqualifizierung dieser Einkünfte kann nur erfolgen, wenn der land- und f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1988 §21;EStG 1988 §23;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z7;StraBAG 1994 §2 Z2;
Rechtssatz: Liegt sowohl eine gewerbliche als auch eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vor, dann können die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dem § 21 EStG 1988 zugeordnet werden. Eine Umqualifizierung dieser Einkünfte kann nur erfolgen, wenn der land- und f... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer, seinen Angaben zufolge von Beruf "Holzfäller/Forstarbeiter", im Besitz einer in Tschechien zugelassenen Zugmaschine ist und diese zur Ausübung seines Berufes nach Österreich brachte, um im Auftrag der G Forstverwaltung in deren Forsten Holzschlägerungsarbeiten ausführte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde dem Besch... mehr lesen...
Nach der Aktenlage gehört die im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführerin dem Kreis der begünstigten Behinderten gemäß § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes an. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. März 2004 wies die beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz errichtete Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten den Antrag der Beschwerdeführerin auf Eintrag des Zusatzvermerkes "Unzumutb... mehr lesen...
Nach der Aktenlage gehört die im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführerin dem Kreis der begünstigten Behinderten gemäß § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes an. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. März 2004 wies die beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz errichtete Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten den Antrag der Beschwerdeführerin auf Eintrag des Zusatzvermerkes "Unzumutb... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer, seinen Angaben zufolge von Beruf "Holzfäller/Forstarbeiter", im Besitz einer in Tschechien zugelassenen Zugmaschine ist und diese zur Ausübung seines Berufes nach Österreich brachte, um im Auftrag der G Forstverwaltung in deren Forsten Holzschlägerungsarbeiten ausführte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde dem Besch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BBG 1990 §40;BBG 1990 §42 Abs1;BStMG 2002 §13 Abs2;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Eintragung des Zusatzvermerkes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" in den Behindertenpass ist zu beachten, dass diese etwa einen der... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BBG 1990 §40;BBG 1990 §42 Abs1;BStMG 2002 §13 Abs2;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Eintragung des Zusatzvermerkes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" in den Behindertenpass ist zu beachten, dass diese etwa einen der... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesberufungskommission die von der beschwerdeführenden Partei beantragte Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" in den Behindertenpass abgewiesen. Hiezu wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt,... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesberufungskommission die von der beschwerdeführenden Partei beantragte Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" in den Behindertenpass abgewiesen. Hiezu wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BBG 1990 §40 Abs1;BBG 1990 §42 Abs1;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0242 E 22. Oktober 2002 RS 1
(hier ohne den dritten Satz) Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer stellte den Antrag, in den Behindertenpass zusätzlich einzutragen, dass ihm die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BBG 1990 §40 Abs1;BBG 1990 §42 Abs1;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0242 E 22. Oktober 2002 RS 1
(hier ohne den dritten Satz) Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer stellte den Antrag, in den Behindertenpass zusätzlich einzutragen, dass ihm die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundessozialamtes Steiermark vom 27. Mai 2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2002 auf Eintragung des Zusatzes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in seinen Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 46 und 45 Abs. 3 des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990 (in der Folge: BBG), abgewiesen. Nach der Begründung: sei die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann unzumutbar, wenn eine kurze Wegstr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundessozialamtes Steiermark vom 27. Mai 2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2002 auf Eintragung des Zusatzes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in seinen Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 46 und 45 Abs. 3 des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990 (in der Folge: BBG), abgewiesen. Nach der Begründung: sei die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann unzumutbar, wenn eine kurze Wegstr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BBG 1990 §40 Abs1 Z1;BBG 1990 §42 Abs1;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb;
Rechtssatz: Der Bf beantragte die Eintragung des Zusatzes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in seinen Behindertenpass. Den Darlegungen des Sachverständigen, die Klaustrophobie des Bf könne bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BBG 1990 §40 Abs1 Z1;BBG 1990 §42 Abs1;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb;
Rechtssatz: Der Bf beantragte die Eintragung des Zusatzes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in seinen Behindertenpass. Den Darlegungen des Sachverständigen, die Klaustrophobie des Bf könne bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher... mehr lesen...
Mit formularmäßigem Antrag vom 1. Juli 2002 beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß § 40 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) sowie im Hinblick auf eine allfällige Befreiung von der KFZ-Steuer die Aufnahme des Vermerks der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung in den Behindertenpass. Mit Bescheid vom 25. Juli 2002 stellte das Bundessozialamt auf Antrag des Beschwerdeführers vom 8. Mai 20... mehr lesen...
Mit formularmäßigem Antrag vom 1. Juli 2002 beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß § 40 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) sowie im Hinblick auf eine allfällige Befreiung von der KFZ-Steuer die Aufnahme des Vermerks der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung in den Behindertenpass. Mit Bescheid vom 25. Juli 2002 stellte das Bundessozialamt auf Antrag des Beschwerdeführers vom 8. Mai 20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BBG 1990 §40 Abs1;BBG 1990 §42 Abs1;BBG 1990 §45 Abs2;BGBlG 1996 §2 Abs2 Z2;BStFG 1996 §7 Abs7;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb;VersStG 1953 §4 Abs3 Z9 litb;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, wonach die v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen32/06 Verkehrsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BBG 1990 §40 Abs1;BBG 1990 §42 Abs1;BBG 1990 §45 Abs2;BGBlG 1996 §2 Abs2 Z2;BStFG 1996 §7 Abs7;KfzStG 1992 §2 Abs1 Z12 litb;VersStG 1953 §4 Abs3 Z9 litb;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, wonach die v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führt Güterbeförderungen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene von und nach Italien durch. Ihre im Inland zugelassenen Zugmaschinen sind in Österreich und in Italien stationiert; damit befördert sie auswechselbare Aufbauten (Auflieger) sowohl von und zum Terminal Wels als auch von und zum Terminal Verona. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens herrscht allein darüber Streit, ob auch für die Beförderungen in Italien (Vor- und Nachlaufverke... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führt Güterbeförderungen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene von und nach Italien durch. Ihre im Inland zugelassenen Zugmaschinen sind in Österreich und in Italien stationiert; damit befördert sie auswechselbare Aufbauten (Auflieger) sowohl von und zum Terminal Wels als auch von und zum Terminal Verona. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens herrscht allein darüber Streit, ob auch für die Beförderungen in Italien (Vor- und Nachlaufverke... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG 1992 §2 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Befreit wird durch § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG der Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr; das Gesetz definiert den Vor- und Nachlaufverkehr dahingehend, dass nur die Fahrten zu einem im Inland gelegenen Bahnhof zur Befreiung führen können. Auch die nicht alternativ zu verstehende Konjunktion "oder" beim Ver- und Entladebahnhof schließt es... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG 1992 §2 Abs1 Z14;
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG stellt nicht auf den Umfang der in Österreich zurück gelegten Strecke ab, sondern darauf, ob ein inländischer technisch geeigneter Bahnhof, der auch der nächstgelegene sein muss, benützt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997160295.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG 1992 §2 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Befreit wird durch § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG der Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr; das Gesetz definiert den Vor- und Nachlaufverkehr dahingehend, dass nur die Fahrten zu einem im Inland gelegenen Bahnhof zur Befreiung führen können. Auch die nicht alternativ zu verstehende Konjunktion "oder" beim Ver- und Entladebahnhof schließt es... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG 1992 §2 Abs1 Z14;
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG stellt nicht auf den Umfang der in Österreich zurück gelegten Strecke ab, sondern darauf, ob ein inländischer technisch geeigneter Bahnhof, der auch der nächstgelegene sein muss, benützt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997160295.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundessozialamtes für Behindertenwesen Steiermark vom 7. März 1995 (mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin vom 1. April 1993 auf Eintragung des Zusatzes, "dauernd stark gehbehindert" in ihrem Behindertenpaß gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. §§ 46 und 45 Abs. 3 BBG abgewiesen wurde) gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 45 Abs. 3 Bundesbehindertengesetz keine... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren68/02 Sonstiges Sozialrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;BBG 1990 §42 Abs1;KfzStG §2 Abs1 Z12 litb idF 1993/254;StVO 1960 §29b;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen der Eintragung einer dauernden starken Gehbehinderung nach § 42 Abs 1 BBG 1990 iVm § 2 Abs 1 Z 12 lit b dritter Gedankenstrich KfzStG sind inhaltlich nicht ident mit den Voraussetzungen für d... mehr lesen...