Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.08.2024 sprach die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB, belangte Behörde) aus, dass der Vorfall vom 16.07.2024 gemäß §§ 90 f Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) nicht als Dienstunfall anerkannt werde. Leistungen gemäß §§ 88 ff B-KUVG werden nicht gewährt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der nunmehri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.07.2024 beantragte die Beschwerdeführerin, eine – zu diesem Zeitpunkt – in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Justizwachebeamtin der Justizanstalt XXXX (Arbeitsplatz: Kommandantin der Krankenabteilung), im Wege ihres Rechtsvertreters die Nachzahlung von Nebengebühren iSd § 15 GehG (konkret des Fahrtkostenzuschusses, der Aufwandsentschädigung, der Ersch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.01.2023 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, die Rückzahlung des ab Jänner 2023 seitens der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) aus seiner Sicht zu Unrecht einbehaltenen Teils seines Monatsbezugs und das Abstand nehmen von weiteren Kürzungen seiner Monatsbezüge bis zu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der BVAEB vom 18.02.2021 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 17.12.2020 auf Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes gemäß § 42 B-KUVG hinsichtlich der Bescheide vom 16.10.2001 und 19.11.2020 und Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen des Dienstunfalles vom XXXX abgewiesen. 1. Mit angefochtenem Bescheid der BVAEB vom 18.02.2021 wurde der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.11.2018 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde), im Wege seines Rechtsvertreters die rückwirkende Erstattung der nach § 13c GehG vorgenommenen Kürzung seiner Monatsbezüge in Höhe von 20% und der ihm zustehenden Nebengebühren nach § 15 leg.cit. Dazu ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.10.2019 führte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Bundesministeriums für Landesverteidigung, aus, dass ihm gegenüber beginnend mit September 2019 die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses in Höhe von € 42,38 eingestellt worden sei, wobei ihm die gesetzliche Grundlage für diese Einstellung nicht mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Polizeibeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 09.07.2020 führte der Beschwerdeführer aus, dass er während der Vollziehung seiner Aufgaben und Erfüllung seiner Pflichten ohne Wissen oder gar Zustimmung von einer dritten Person gefilmt worden sei. In diesem Zusammenhang beantragte er eine Vorschussleistung des zugesprochenen Schadenersatzbetrages nach § 86 UrhG in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Inspektorin (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und steht bei der Landespolizeidirektion Tirol, PI XXXX , in Verwendung. I.2. Mit Schreiben vom 09.07.2020 begehrte sie durch ihren anwaltlichen Vertreter die Zahlung von und brachte begründend vor, dass sie am 08.06.2018, gegen 17:45 Uhr im Zuge einer Amtshandlung ohne Wissen oder gar Zustimmung von XXXX gefilmt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, im Folgenden kurz: belangte Behörde) vom 23.05.2017 wurde der Vorfall vom 02.12.2016 nicht als Dienstunfall gemäß § 90 B-KUVG anerkannt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass als Dienstunfälle gemäß § 90 B-KUVG Unfälle gelten würde, die sich im örtlichen, zeitlichen und urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.02.2017 beantragte der Beschwerdeführer "die Aus- bzw. Nachzahlung der derzeit ruhenden Gebühren", weil "Zeiträume einer Dienstverhinderung aufgrund eines Dienstunfalles zu keinem Ruhen der Nebengebühren führen" würden. 2. Der Vorstand des Zollamtes Salzburg (in der Folge: die Behörde) teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 15.02.2017 mit, dass im Hinblick auf seinen Antrag vom 06.02.2017 ein Dienstunfall als Ursac... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: "BF" genannt) stand zum Unfallszeitpunkt den XXXX als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war dem Planstellenbereich der Landespolizeidirektion Salzburg zugeteilt. Ihre Dienststelle war die Polizeiinspektion XXXX . 1.2. Mit dem im
Spruch: erwähnten Bescheid wurde folgendes seitens der belangten Dienstbehörde festgestellt: "Aufgrund Ihres Antrages vom XXXX auf beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Post AG, Personalamt Wien, hat mit Bescheid vom XXXX, GZ XXXX, festgestellt, dass Herrn XXXX (in der Folge: BF) ab 01.04.2015 eine Gesamtpension von monatlich brutto EUR 1.651,07 gebühre. Diese bestehe aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 1.262,04, einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 190,51 und einer Pension nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) von monatlich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.09.2017 Norm: B-KUVG §90 PG 1965 §5 Abs4 Z2 B-KUVG § 90 heute B-KUVG § 90 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 B-KUVG § 90 gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...